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Resturlaub und Überstunden bei Kündigung: Auszahlung, Berechnung und Fristen
Kurz gesagt: Bei einer Kündigung muss der Resturlaub möglichst noch während der Kündigungsfrist gewährt werden. Was nicht mehr genommen werden kann, zahlt der Arbeitgeber aus (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Überstunden werden vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat; beweisen muss sie der Arbeitnehmer. Das gilt gleich, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kündigt.
Kündigung erhalten oder selbst gekündigt?
Wir berechnen Urlaubsabgeltung und Überstunden und setzen sie gegenüber dem Arbeitgeber durch. Bei einer Arbeitgeberkündigung läuft zusätzlich die Dreiwochenfrist für die Klage.
Wie viel Urlaub Ihnen zusteht
| Ausscheiden | Urlaubsanspruch |
|---|---|
| in der ersten Jahreshälfte | ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat (§ 5 Abs. 1 BUrlG) |
| in der zweiten Jahreshälfte, nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung | voller gesetzlicher Mindesturlaub; vertraglicher Mehrurlaub je nach Vertrag anteilig |
| in den ersten sechs Monaten | ein Zwölftel je vollem Monat |
| Urlaub aus Vorjahren | bleibt bestehen, wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (BAG, 19.2.2019, 9 AZR 423/16) |
Urlaub nehmen oder auszahlen lassen
Während der Kündigungsfrist soll der Urlaub in natura gewährt werden. Beantragen Sie ihn schriftlich. Stellt der Arbeitgeber Sie frei, wird der Urlaub nur angerechnet, wenn die Freistellung unwiderruflich ist und die Anrechnung erklärt wird. Was bis zum Ende nicht gewährt werden kann, wird abgegolten. Bei einer Fünftagewoche gilt als Faustformel: drei Bruttomonatsgehälter geteilt durch 65 ergibt den Tagessatz. Beispiel: 3.000 Euro brutto ergeben rund 138 Euro je Urlaubstag, zehn Resttage also rund 1.385 Euro brutto. Maßgeblich ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG).
Überstunden: Auszahlung und Nachweis
- Voraussetzung: Der Arbeitgeber hat die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet, oder sie waren zur Erledigung der Arbeit notwendig.
- Nachweis: Sie müssen Tage, Uhrzeiten und die Veranlassung darlegen. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Zeiterfassung ändert daran wenig (BAG, 4.5.2022, 5 AZR 359/21). Eigene Aufzeichnungen, Mails und Dienstpläne helfen.
- Pauschalklauseln: „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ ist ohne Begrenzung in der Regel intransparent und unwirksam. Bei Gehältern über der Beitragsbemessungsgrenze kann eine Vergütung trotzdem ausgeschlossen sein.
- Arbeitszeitkonto: Ein Plus wird bei Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt, soweit es nicht in der Kündigungsfrist abgebaut wurde.
Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen
Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen von drei Monaten ab Fälligkeit. Urlaubsabgeltung wird mit dem letzten Arbeitstag fällig. Machen Sie Abgeltung und Überstunden deshalb sofort schriftlich geltend. Nach Ablauf einer wirksamen Ausschlussfrist ist der Anspruch verloren.
Wann Sie anwaltliche Hilfe brauchen
Wenn der Arbeitgeber Urlaub oder Überstunden nicht auszahlt oder die Abrechnung nicht stimmt, und immer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, weil dann die Kündigungsschutzklage die bessere Verhandlungsposition schafft. Mit Arbeitsrechtsschutz tragen Sie nur eine etwa vereinbarte Selbstbeteiligung; die Deckungsanfrage stellen wir für Sie. Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmer.
Weiterführend: Kündigung erhalten: Die ersten 72 Stunden · Urlaub im Arbeitsrecht · Aufhebungsvertrag · Weihnachtsgeld
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FAQ
Konkreter Fall? Wir prüfen ihn kostenlos.
Gegen eine Kündigung bleiben nur drei Wochen für die Klage. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen: Wir rufen Sie noch am selben Werktag zurück und vereinbaren einen Termin (bei Anfragen werktags bis 15 Uhr). Rechtsschutzversichert? Dann holen wir die Deckungszusage für Sie ein.
Mehr dazu: Kündigungsschutzklage in Leipzig · Kostenlos berechnen: Klagefrist, Abfindung · Rechtsschutz-Check
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