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Schmerzensgeld berechnen: realistische Spannen nach Verletzung
Schmerzensgeld wird nicht nach Katalog vergeben, sondern einzelfallbezogen bemessen (§ 253 Abs. 2 BGB). Die veröffentlichte Rechtsprechung zeigt aber, in welchen Spannen sich vergleichbare Fälle bewegen. Der Schmerzensgeld-Finder ordnet Ihre Verletzungen diesen Spannen zu – auch bei mehreren Verletzungen aus einem Unfall, für die ein einheitlicher Gesamtbetrag bemessen wird. Wo Ihr Fall innerhalb der Spanne liegt, entscheiden die dokumentierten Folgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Orientierungsspannen aus der veröffentlichten Rechtsprechung – je Verletzung und Verlauf.
- Mehrere Verletzungen: ein einheitliches Schmerzensgeld, geprägt von der schwersten Verletzung – keine schlichte Addition.
- Nach oben wirken Operationen, Dauerfolgen, lange Behandlungsdauer und sichtbare Narben.
- Beim unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht in der Regel auch Ihre Anwaltskosten.
Wie funktioniert der Schmerzensgeld-Finder?
Verletzung und Verlauf wählen, bei Bedarf weitere Verletzungen hinzufügen – das Ergebnis zeigt die Einzelspannen und bei Mehrfachverletzungen den Gesamtkorridor mit der prägenden Verletzung. Ihre Eingaben bleiben im Browser.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem Unfall?
Das hängt von Art und Folgen der Verletzung ab: Eine leichte HWS-Distorsion bewegt sich in der veröffentlichten Rechtsprechung häufig im drei- bis vierstelligen Bereich, komplizierte Frakturen im fünfstelligen, schwerste Dauerschäden deutlich darüber. Verbindliche Beträge gibt es nicht – Gerichte bemessen jeden Fall einzeln (§ 253 Abs. 2 BGB).
Wer zahlt das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?
Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung – zusammen mit den übrigen Schadenspositionen wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Heilbehandlungskosten. Sie trägt in der Regel auch die Kosten Ihres Anwalts; das Schmerzensgeld muss aber aktiv und begründet gefordert werden.
Was beeinflusst die Höhe des Schmerzensgelds?
Vor allem: Dauer von Behandlung und Arbeitsunfähigkeit, Operationen, Dauerfolgen und Bewegungseinschränkungen, sichtbare Narben, psychische Folgen, das Alter der verletzten Person – und ein etwaiges Mitverschulden, das den Betrag mindert. Auch zögerliche Regulierung der Versicherung kann sich erhöhend auswirken.
Ich habe mehrere Verletzungen – werden die Beträge addiert?
Nein. Für alle Verletzungen aus einem Ereignis wird ein einheitliches Schmerzensgeld bemessen. Die schwerste Verletzung prägt den Betrag; weitere Verletzungen erhöhen ihn spürbar, aber nicht in Höhe der vollen Einzelwerte. Der Finder zeigt deshalb bei Mehrfachverletzungen einen Korridor statt einer Summe.
Wie lange kann ich Schmerzensgeld fordern?
Regelmäßig drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt haben (§§ 195, 199 BGB). Bei Dauerschäden sollte zusätzlich die Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden gesichert werden – auch dafür muss die Frist gewahrt sein.
Was sollte ich dokumentieren?
Alles, was die Folgen belegt: ärztliche Atteste und Behandlungsberichte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Fotos der Verletzungen und ein Beschwerdetagebuch zum Verlauf. Diese Dokumentation entscheidet darüber, wo innerhalb der Spanne Ihr Fall liegt – sie ist im Wortsinn bares Geld wert.
Verletzt durch fremdes Verschulden? Fordern Sie nicht zu wenig.
Wir beziffern Ihr Schmerzensgeld anhand vergleichbarer Urteile und setzen es zusammen mit allen weiteren Schadenspositionen durch – beim unverschuldeten Unfall in der Regel ohne Kostenrisiko für Sie.
Vertiefend: Anwalt für Verkehrsunfälle in Leipzig · Nutzungsausfall-Rechner

