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Patientenakte anfordern: Schreiben sofort erstellen
Sie haben Anspruch auf eine vollständige Kopie Ihrer Behandlungsunterlagen – und die erste Kopie ist kostenfrei. Das folgt aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO (EuGH, Urteil vom 26.10.2023, C-307/22) und § 630g BGB. Die Akte ist die Grundlage jeder Behandlungsfehler-Prüfung: Ohne Befunde, OP-Berichte und Pflegedokumentation lässt sich kein Fall bewerten. Der Generator erstellt Ihr Anforderungsschreiben zum Drucken oder Kopieren – Ihre Eingaben bleiben im Browser.
Das Wichtigste in Kürze
- Erste Kopie der vollständigen Akte: kostenfrei (Art. 15 Abs. 3 DSGVO; EuGH C-307/22).
- Frist für die Praxis/Klinik: grundsätzlich ein Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
- Vollständig heißt: Befunde, Arztbriefe, OP- und Anästhesieprotokolle, Bildgebung, Pflegedoku, Aufklärungsbögen.
- Versand am besten per Einwurf-Einschreiben oder E-Mail – Versanddatum notieren.
So erstellen Sie Ihr Anforderungsschreiben
Name, Anschrift, Praxis/Klinik und Behandlungszeitraum eingeben – der Generator erzeugt das fertige Schreiben mit den korrekten Rechtsgrundlagen. Drucken oder kopieren, versenden, Datum notieren. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Häufige Fragen
Habe ich ein Recht auf meine Patientenakte?
Ja. § 630g BGB gewährt Einsicht in die vollständige Patientenakte, Art. 15 DSGVO zusätzlich eine Kopie der Gesundheitsdaten. Eine Begründung müssen Sie nicht liefern; das Anforderungsrecht besteht unabhängig davon, ob Sie einen Behandlungsfehler vermuten.
Was darf die Kopie der Akte kosten?
Die erste Kopie ist kostenfrei – das hat der EuGH ausdrücklich auch für Patientenakten entschieden (Urteil vom 26.10.2023, C-307/22, zu Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Kostenklauseln für die Erstkopie sind damit überholt; erst weitere Kopien dürfen berechnet werden.
Wie schnell muss die Praxis oder Klinik liefern?
Unverzüglich (§ 630g Abs. 1 BGB), datenschutzrechtlich spätestens binnen eines Monats nach Zugang des Antrags (Art. 12 Abs. 3 DSGVO); nur in Ausnahmefällen ist eine begründete Verlängerung möglich. Setzen Sie die Monatsfrist im Schreiben – der Generator tut das automatisch.
Was gehört alles zur vollständigen Akte?
Sämtliche Dokumentation der Behandlung: Anamnese, Befunde, Laborwerte, Arztbriefe, OP- und Anästhesieprotokolle, bildgebende Diagnostik, Medikationspläne, Pflege- und Verlaufsdokumentation sowie Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen. Gerade die letzten beiden Kategorien sind in Haftungsfällen oft entscheidend.
Was tun, wenn nicht oder unvollständig reagiert wird?
Nach Fristablauf: schriftlich erinnern, dann anwaltlich durchsetzen lassen; daneben kann die Datenschutzaufsicht eingeschaltet werden. Eine verweigerte oder lückenhafte Dokumentation kann im Haftungsprozess zudem Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten auslösen – sie schadet also vor allem der Behandlerseite.
Akte erhalten? Dann beginnt die eigentliche Arbeit.
Wir werten die Unterlagen aus, organisieren das MD-Gutachten über Ihre Krankenkasse als kostenfreien Einstieg und sagen Ihnen ehrlich, ob Ihr Fall trägt.
Vertiefend: Anwalt für Behandlungsfehler und Arzthaftung · Verjährungsrechner

