WKR Rechtsanwälte

Online · echte Anwälte, kein Callcenter

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Punkterechner: Punktestand und Tilgungstermin

Punkterechner: Punktestand und Tilgungstermin

Punkte im Fahreignungsregister verfallen einzeln – nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, je nach Art des Verstoßes (§ 29 StVG). Ab vier Punkten beginnen die Maßnahmenstufen, bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 StVG). Der Rechner ermittelt aus Ihren Eintragungen den aktuellen Stand, die nächsten Tilgungstermine und Ihre Stufe – und zeigt, ob ein Punkteabbau noch möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Tilgungsfristen: 2,5 Jahre (1-Punkt-Verstöße), 5 Jahre (2-Punkte-Verstöße), 10 Jahre (3-Punkte-Straftaten).
  • Stufen: 4–5 Punkte Ermahnung, 6–7 Punkte Verwarnung, 8 Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Freiwilliges Fahreignungsseminar: 1 Punkt Abbau bei höchstens 5 Punkten, einmal alle fünf Jahre.
  • Verbindlich ist allein die kostenlose FAER-Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts.

Wie funktioniert der Punkterechner?

Tragen Sie Ihre Eintragungen mit Rechtskraftdatum und Art ein – der Rechner zeigt den aktuellen Stand, die Maßnahmenstufe und die nächsten Tilgungstermine. Besonderheiten wie die Überliegefrist bildet er bewusst nicht ab; sicherheitshalber gehört die amtliche Auskunft dazu.

Häufige Fragen

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Einzeln nach festen Fristen (§ 29 StVG): 2,5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt, 5 Jahre bei Verstößen mit zwei Punkten, 10 Jahre bei Straftaten mit drei Punkten. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung; neue Verstöße hemmen die Tilgung früherer Eintragungen nicht mehr.

Ab wie vielen Punkten ist der Führerschein weg?

Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG). Vorher greifen die Stufen: Ermahnung bei vier bis fünf, Verwarnung bei sechs bis sieben Punkten. Für die Stufenzuordnung gilt das Tattagsprinzip – auch deshalb lohnt die Verteidigung gegen einzelne Eintragungen.

Kann ich Punkte aktiv abbauen?

Ja: Mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar bauen Sie einen Punkt ab – aber nur bei einem Stand von höchstens fünf Punkten und höchstens einmal alle fünf Jahre (§ 4 Abs. 7 StVG). Ab sechs Punkten ist der Abbau gesetzlich ausgeschlossen.

Wie erfahre ich meinen offiziellen Punktestand?

Über die kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt – online mit Ausweisfunktion oder schriftlich. Wie das im Einzelnen funktioniert, zeigt unser Beitrag „Punkte in Flensburg: Abfrage, Verfall und Folgen“.

Zählt jeder Bußgeldbescheid als Punkt?

Nein. Punkte gibt es erst ab bestimmten Schwellen – etwa bei Geschwindigkeitsverstößen ab 21 km/h zu viel. Ob ein Verstoß eintragungspflichtig ist und mit wie vielen Punkten, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog; genau hier setzt die Verteidigung an, bevor die Eintragung rechtskräftig wird.

Punktestand kritisch? Eintragungen sind angreifbar.

Jeder verhinderte Punkt verlängert Ihre Sicherheitsreserve. Wir prüfen laufende Verfahren und Ihre Optionen – mit Verkehrs-Rechtsschutz in der Regel ohne Kostenrisiko.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern   0341 697 687-0

Vertiefend: Anwalt für Bußgeldverfahren · Ratgeber: Punkte in Flensburg