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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer aus Halle (Saale) und dem Saalekreis

Die WKR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt im Arbeitsrecht ausschließlich Arbeitnehmer. Mandate aus Halle (Saale) und dem Saalekreis betreut Rechtsanwalt Christoph Lattreuter von Leipzig und der Zweigstelle Braunsbedra aus.

Was ist nach Zugang einer Kündigung zu tun?

Wer die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend machen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 Satz 1 KSchG). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist trotz aller zumutbaren Sorgfalt nicht einzuhalten war (§ 5 KSchG). Einzelheiten zur Fristberechnung: Frist der Kündigungsschutzklage. Zusätzlich ist die Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit fristgebunden (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Eine Kündigung bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail oder Messenger ist daher unwirksam.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat (§ 1 Abs. 1 KSchG) und im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind; Teilzeitkräfte zählen anteilig mit 0,5 oder 0,75 (§ 23 Abs. 1 KSchG). Für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2004 begonnen haben, kann eine niedrigere Schwelle gelten. Greift das Gesetz, braucht die Kündigung einen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grund (§ 1 Abs. 2 KSchG).

Weitere Unwirksamkeitsgründe:

  • fehlende Anhörung des Betriebsrats (§ 102 Abs. 1 BetrVG),
  • Sonderkündigungsschutz, etwa während der Schwangerschaft (§ 17 MuSchG) oder bei Schwerbehinderung ohne Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX),
  • bei fristloser Kündigung: kein wichtiger Grund oder Ausspruch erst später als zwei Wochen nach Kenntnis der maßgebenden Tatsachen (§ 626 Abs. 1 und 2 BGB).

Die Gründe müssen im Kündigungsschreiben grundsätzlich nicht genannt werden. Bei einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber sie auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen (§ 626 Abs. 2 Satz 3 BGB). Mehr dazu: Kündigungsschutzklage und Kündigungsschutz.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer kostenlosen Erstberatung.

Gibt es einen Anspruch auf Abfindung?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Ein Anspruch entsteht nach § 1a KSchG, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, im Kündigungsschreiben für den Fall des Verstreichenlassens der Klagefrist eine Abfindung anbietet und keine Klage erhoben wird; sie beträgt 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr. Daneben kann das Gericht das Arbeitsverhältnis auf Antrag gegen Abfindung auflösen (§§ 9, 10 KSchG). Im Übrigen werden Abfindungen im Vergleich vereinbart. Orientierung bietet der Abfindungsrechner.

Was gilt bei offenem Lohn und Urlaub?

Lohnansprüche verjähren nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres ihrer Entstehung (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Arbeits- und Tarifverträge enthalten aber häufig deutlich kürzere Ausschlussfristen.

Gesetzlicher Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen hat (BAG, Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 423/16). Kann Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

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Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsschutz. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Er ist aber unwirksam, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist, etwa durch Ausnutzen einer erkennbaren Schwäche (BAG, Urteil vom 07.02.2019, 6 AZR 75/18). Wer ohne wichtigen Grund an der Beendigung mitwirkt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3 SGB III). Prüfung vorab: Aufhebungsvertrag-Check.

Welche Ansprüche bestehen beim Arbeitszeugnis?

Bei Beendigung besteht Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit; auf Verlangen auch über Leistung und Verhalten (§ 109 Abs. 1 GewO). Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine versteckten Aussagen enthalten (§ 109 Abs. 2 GewO).

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Welches Arbeitsgericht ist zuständig?

Für Arbeitsorte in der Stadt Halle (Saale), im Saalekreis, im Burgenlandkreis und im Landkreis Mansfeld-Südharz ist das Arbeitsgericht Halle zuständig, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale). Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt.

Wer trägt die Kosten?

In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt diese Kosten nach Maßgabe ihrer Bedingungen. Ohne Vergütungsvereinbarung beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch für Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht (§§ 114 ff. ZPO). Zum eigenen Versicherungsschutz: Rechtsschutz-Check.

Rechtsanwalt Christoph Lattreuter prüft Ihre Kündigung, Ihren Aufhebungsvertrag oder Ihre offenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Telefon 0341 697 687-0, E-Mail kontakt@wkr-anwalt.de oder über das Kontaktformular.

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Mehr zum Thema: Kündigungsschutzklage · Klagefrist berechnen · Abfindungsrechner · Aufhebungsvertrag-Check

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Christoph Lattreuter, Geschäftsführer der WKR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, seit 2003 als Rechtsanwalt tätig. Letzte inhaltliche Prüfung: Oktober 2026.

FAQ

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Gegen eine Kündigung bleiben nur drei Wochen für die Klage. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen: Wir rufen Sie noch am selben Werktag zurück und vereinbaren einen Termin (bei Anfragen werktags bis 15 Uhr). Rechtsschutzversichert? Dann holen wir die Deckungszusage für Sie ein.

Mehr dazu: Kündigungsschutzklage in Leipzig · Kostenlos berechnen: Klagefrist, Abfindung · Rechtsschutz-Check

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