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Dashcam nach dem Unfall: Darf ich die Aufnahme als Beweis nutzen?
Das Wichtigste in Kürze
- Dashcam-Aufnahmen sind im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar, auch wenn die Aufzeichnung datenschutzwidrig war; das Gericht wägt im Einzelfall ab (BGH, Urteil vom 15.05.2018, VI ZR 233/17).
- Eine permanente, anlasslose Aufzeichnung verstößt gegen das Datenschutzrecht; zulässig ist eine kurze Schleifenaufzeichnung, die nur bei einem Ereignis gesichert wird.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder der Datenschutzbehörde (Art. 83 DSGVO), vor allem bei Daueraufzeichnung oder Veröffentlichung im Internet.
- Auch in Bußgeld- und Strafverfahren können Aufnahmen nach einer Abwägung verwertet werden.
- Sichern Sie nach einem Unfall die Datei sofort und geben Sie sie über Ihren Anwalt weiter, nicht über soziale Medien.
Darf ich Dashcam-Aufnahmen nach einem Unfall als Beweis verwenden?
Ja, im Zivilprozess grundsätzlich schon. Der BGH hält Dashcam-Aufnahmen für verwertbar, auch wenn die Aufzeichnung gegen Datenschutzrecht verstieß; das Gericht wägt im Einzelfall ab (VI ZR 233/17). Nutzen Sie eine Schleifenaufzeichnung, die nur bei einem Ereignis speichert, sonst riskieren Sie ein Bußgeld der Datenschutzbehörde.
Nach einem Unfall steht oft Aussage gegen Aussage. Eine Dashcam-Aufnahme kann den Streit entscheiden. Gleichzeitig ist die Kamera datenschutzrechtlich heikel. Der Beitrag erklärt, wann Sie die Aufnahme verwenden dürfen, welche Risiken bestehen und wie Sie die Kamera einstellen sollten.
Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Dashcam-Aufnahme im Zivilprozess um den Unfallschaden als Beweismittel verwertbar ist, selbst wenn die Aufzeichnung gegen Datenschutzrecht verstieß (BGH, Urteil vom 15.05.2018, VI ZR 233/17). Das Gericht wägt ab: Das Interesse an einem wirksamen Rechtsschutz und an der Wahrheitsfindung überwiegt regelmäßig das Persönlichkeitsrecht des Unfallgegners, der sich ohnehin im öffentlichen Verkehrsraum bewegt und dort beobachtet werden kann.
Ist eine Dashcam in Deutschland erlaubt?
Der Betrieb ist nicht verboten, unterliegt aber der Datenschutz-Grundverordnung, denn Kennzeichen und Gesichter sind personenbezogene Daten. Eine permanente, anlasslose Aufzeichnung des Verkehrs ist damit nicht vereinbar (Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO). Zulässig ist nach überwiegender Auffassung eine kurze Schleifenaufzeichnung, die sich laufend überschreibt und nur bei einem Anlass, etwa einer Kollision, dauerhaft gespeichert wird.
Welche Sanktionen drohen?
- Bei Daueraufzeichnung kann die Datenschutzaufsichtsbehörde ein Bußgeld verhängen (Art. 83 DSGVO).
- Wer Videos mit erkennbaren Personen oder Kennzeichen im Internet veröffentlicht, riskiert zusätzlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche (Art. 82 DSGVO, §§ 22, 23 KUG).
- Tonaufnahmen von Gesprächen im Fahrzeug ohne Einwilligung können strafbar sein (§ 201 StGB). Schalten Sie das Mikrofon ab.
Gilt das auch im Straf- und Bußgeldverfahren?
Auch dort gibt es kein generelles Verwertungsverbot; die Gerichte wägen im Einzelfall ab. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Aufnahme eines Zeugen zum Nachweis eines Rotlichtverstoßes verwertet (Beschluss vom 04.05.2016, 4 Ss 543/15). Bedenken Sie: Die Aufnahme kann auch gegen Sie selbst sprechen. Ermittlungsbehörden können sie als Beweismittel sicherstellen (§ 94 StPO).
Muss ich die Aufnahme der Versicherung geben?
Eine Pflicht besteht nicht. Ist die Aufnahme für Sie günstig, lohnt sich die Vorlage meist, weil sie die Regulierung beschleunigt. Sichern Sie die Originaldatei sofort und geben Sie eine Kopie über Ihren Anwalt weiter, nicht über soziale Medien oder Messenger an die Gegenseite.
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So stellen Sie die Dashcam richtig ein
- Schleifenaufzeichnung mit kurzem Intervall von wenigen Minuten aktivieren.
- Dauerhafte Speicherung nur bei einem Ereignis, etwa über den Erschütterungssensor oder per Knopfdruck.
- Tonaufnahme deaktivieren.
- Nach einem Unfall die Datei sofort sichern, damit sie nicht überschrieben wird.
- Aufnahmen nicht veröffentlichen und nach Abschluss des Falls löschen.
Fazit
Eine Dashcam-Aufnahme ist im Unfallprozess in aller Regel verwertbar, auch wenn die Aufzeichnung datenschutzwidrig war. Wer anlassbezogen aufzeichnet, vermeidet zugleich ein Bußgeldrisiko. Veröffentlichen Sie die Aufnahme nicht, sondern lassen Sie sie über Ihren Anwalt einsetzen.
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FAQ
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