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Durchbruch für Verbraucher: OLG Köln verurteilt Schufa zu Schadensersatz wegen zu langer Datenspeicherung

Das Oberlandesgericht Köln hat mit seinem wegweisenden Urteil vom 10. April 2025 (Az. 15 U 249/24) ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz gesendet: Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa dürfen Daten über beglichene Forderungen nicht beliebig lange speichern. Das Gericht sprach dem Kläger einen Schadensersatz von 500 Euro plus Zinsen und Anwaltskosten zu.

Das Wichtigste in Kürze

  • Urteil: OLG Köln, 10.04.2025, Az. 15 U 249/24
  • Schadensersatz: 500 € für immateriellen Schaden plus 540,50 € Anwaltskosten
  • Kernaussage: Schufa muss Einträge über beglichene Forderungen sofort nach Nachweis der Tilgung löschen
  • Rechtslage: Orientierung an Löschfristen des öffentlichen Schuldnerverzeichnisses (§ 882e ZPO)

Der Fall: Drei Jahre zu lange gespeichert

Die beklagte Wirtschaftsauskunftei (Schufa) hatte Daten über drei bereits beglichene Forderungen
des Klägers gespeichert:

  1. 150 € Forderung (tituliert August 2019, bezahlt Dezember 2020)
  2. 428,27 € Forderung (angemahnt, bezahlt November 2021)
  3. 160,99 € Forderung (tituliert Februar 2022, bezahlt Dezember 2022)

Obwohl alle Forderungen längst beglichen waren, speicherte die Schufa diese Negativmerkmale über Jahre weiter und gab entsprechende Scorewerte an Banken, Energieversorger und Telekommunikationsunternehmen weiter.

Die Rechtsprechung: Anlehnung an EuGH-Urteil

Das OLG Köln stützte seine Entscheidung auf die wegweisende Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs vom 7. Dezember 2023 (C-26/22). Demnach dürfen Wirtschaftsauskunfteien Daten
nicht länger speichern als in öffentlichen Registern vorgesehen.

Zentrale Rechtsgrundsätze:

1. Sofortige Löschungspflicht nach Tilgung

Nach § 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO werden Einträge im öffentlichen Schuldnerverzeichnis gelöscht, sobald die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen wird. Diese Wertung muss auch für private Auskunfteien gelten.

2. Keine längeren Speicherfristen für Private

Das Gericht stellte klar: Wirtschaftsauskunfteien verfolgen denselben Zweck wie das öffentliche Schuldnerverzeichnis – die Bewertung der Kreditwürdigkeit. Daher können sie keine längeren Speicherfristen beanspruchen.

3. Verhaltensregeln sind nicht maßgeblich

Die vom Hessischen Datenschutzbeauftragten genehmigten Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien, die längere Speicherfristen vorsehen, sind rechtlich irrelevant, wenn sie der DSGVO widersprechen.

Schadensersatz: 500 € für Rufschädigung

Das Gericht erkannte einen immateriellen Schaden in Höhe von 500 € an, da:

  • Die Schufa negative Scorewerte an mehrere Unternehmen übermittelt hatte
  • Dies zu einer Rufschädigung des Klägers führte
  • Der soziale Geltungsanspruch beeinträchtigt wurde

Zusätzlich wurden 540,50 € Anwaltskosten zugesprochen.

Bedeutung für Verbraucher

Ihre Rechte auf einen Blick

✅ Sofortige Löschung nach Tilgung einer Forderung
✅ Schadensersatz bei rechtswidriger Weiterspeicherung
✅ Kostenerstattung für anwaltliche Hilfe
✅ Schutz vor ungerechtfertigten Bonitätsbewertungen

Praktische Tipps

  1. Tilgungsnachweis sammeln: Bewahren Sie alle Belege über beglichene Forderungen auf
  2. Schufa-Auskunft einholen: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre gespeicherten Daten
  3. Löschung verlangen: Fordern Sie die sofortige Löschung nach Tilgung
  4. Anwalt konsultieren: Bei Verweigerung rechtliche Hilfe suchen

Ausblick: Revision zugelassen

Das OLG Köln hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, da die Rechtsfrage von
grundsätzlicher Bedeutung ist. Andere Oberlandesgerichte haben teilweise anders entschieden,
sodass eine höchstrichterliche Klärung erforderlich ist.

Fazit: Stärkung der Verbraucherrechte

Das Urteil des OLG Köln stärkt die Position von Verbrauchern gegenüber Wirtschaftsauskunfteien erheblich. Die Botschaft ist klar: Beglichene Schulden dürfen nicht ewig als Makel im Gedächtnis der Schufa gespeichert bleiben. Betroffene sollten nicht zögern, ihre Rechte durchzusetzen. Eine anwaltliche Beratung kann dabei helfen, sowohl die Löschung zu erreichen als auch berechtigte Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


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Sie gerne zu Ihren Rechten und setzt diese gerichtlich durch. Kontaktieren Sie uns für ein
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