Häufige Fragen (FAQ) rund ums Thema Recht auf Kreis- und Gemeindeebene
Nachfolgend erhalten Sie rechtliche Stellungnahmen zu Rechtsfragen im Umkreis von Kreisen und Gemeinden, insbesondere die Gemeinde Braunsbedra und den Saalekreis betreffend. Bitte beachten Sie, dass diese Antworten keine Rechtsberatung darstellen. Sie sind ausschließlich dazu vorgesehen, Ihnen einen kurzen Überblick über einzelne Rechtsfragen zu verschaffen.
Ich wurde in Sachsen-Anhalt zum Ortschaftsrat gewählt – wo kann ich mich über meine Rechte informieren?
Insbesondere im internet findet man hierzu viele Informationen, wobei ich insbesondere folgende Informationen empfehlen:
– Handbuch für Ortschaftsräte, hier zu finden.
Stellt die Nichtauslegung eines städtebaulichen Vertrages im Wege einer öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplans einen beachtlichen Verfahrensfehler da?
In seinem Urteil vom 19.04.2012 (4 CN 3.11) hat das BVerwG diese Frage verneint. Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung seien ausschließlich der Bebauungsplanentwurf und seine Begründung.
Ein städtebaulicher Vertrag sei hingegen weder Bestandteil des Bebauungsplanentwurfs
noch seiner Begründung.
Kann das Befahren eines Binnensees mit sog. Jetskis untersagt werden?
Bei der Frage, ob sich eine Ordnungsbehörde beim Erlass einer gefahrenabwehrrechtlichen Verfügung zur Vermeidung des von Wassermotorrädern ausgehenden Lärms auf § 13 SOG LSA stützen kann, ist nach einem Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 18.12.2014 vorrangig zu prüfen, ob es sich bei der Wasserfläche, welche mit den Wassermotorrädern befahren wird, um eine Motorsportanlage i. S. d. der Ziffer 10.17.2 des 1. Anhangs zur 4. BImSchV bzw. um eine zur Sportausübung bestimmte Anlage i. S. d. § 1 der 18. BImSchV handelt.
Braucht Demokratie Transparenz und Bürgerbeteiligung
Ja. Viele Bürger verleiten den Kontakt zur Politik, weil vor Ort in ihrer Kommune keine Transparenz und Bürgerbeteiligung stattfinden. Wie es richtig geht, finden sie beispielhaft hier bei der Allianz für Vielfältige Demokratie.
Zahlt eine Gemeinde wie Braunsbedra für unbesetzte Beamtenstellen Versorgungsumlage?
In Sachsen-Anhalt werden Versorgungsleistungen für Beamte durch eine Umlage an die KVSA bezahlt, die dann aus den Umlagen heraus die Zahlung der monatlichen Versorgungsbezüge sowie die Zahlungen von Beihilfen im Krankheitsfall sowie Dienstunfallversorgungsleistungen übernimmt.
Diese Umlagepflicht gilt auch für unbesetzte Beamtenstellen, aber nur solange, wie noch eine Versorgungsleistung an frühere Stelleninhaber oder ihre Hinterbliebenen gezahlt wird. Nähere Informationen finden Sie hier.

