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Kündigungsschutzklage: Ablauf, Dauer und Kosten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 Satz 1 KSchG).
  • Wenige Wochen nach Klageeingang findet die Güteverhandlung statt; viele Verfahren enden dort mit einem Vergleich.
  • Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Kammer nach einem weiteren Termin, häufig einige Monate später.
  • In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a Abs. 1 ArbGG); bei einem Vergleich entfallen die Gerichtsgebühren.
  • Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten in der Regel; die Deckungsanfrage stellen wir kostenlos.

Wann muss ich die Kündigungsschutzklage erheben?

Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 Satz 1 KSchG). Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG), auch wenn sie es eigentlich nicht war. Die Frist gilt für alle Unwirksamkeitsgründe, nicht nur für fehlende soziale Rechtfertigung. Den Fristablauf berechnet unser Fristenrechner taggenau.

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Klageerhebung: Die Klage wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht, in Leipzig beim Arbeitsgericht Leipzig. Ein Vorschuss auf Gerichtskosten wird nicht erhoben (§ 11 GKG).
  2. Güteverhandlung: In Kündigungssachen soll sie innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden (§ 61a Abs. 2 ArbGG); in der Praxis dauert es oft etwas länger. Der Vorsitzende erörtert den Fall mit beiden Seiten und lotet eine Einigung aus (§ 54 ArbGG).
  3. Schriftsatzphase: Scheitert die Güte, setzt das Gericht Fristen. Der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe darlegen und beweisen (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG).
  4. Kammertermin: Die Kammer aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern verhandelt, erhebt gegebenenfalls Beweis und entscheidet durch Urteil.
  5. Berufung: Gegen das Urteil ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht möglich, für Leipzig zum Sächsischen Landesarbeitsgericht in Chemnitz.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer kostenlosen Erstberatung.

Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?

Endet das Verfahren im Gütetermin, oft wenige Wochen nach Klageeingang. Kommt es zum Kammertermin, vergehen in der ersten Instanz häufig mehrere Monate; die Dauer hängt von der Auslastung des Gerichts und dem Umfang einer Beweisaufnahme ab. Eine Berufung verlängert das Verfahren um weitere Monate.

Was kostet die Klage?

Der Streitwert beträgt bei einer Kündigungsschutzklage höchstens das Bruttoentgelt eines Vierteljahres (§ 42 Abs. 2 GKG). Danach richten sich Gerichts- und Anwaltsgebühren. Im ersten Rechtszug trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Endet das Verfahren durch Vergleich, entfallen die Gerichtsgebühren. Mit Arbeitsrechtsschutz trägt die Versicherung Ihre Anwaltskosten, gegebenenfalls abzüglich Selbstbeteiligung. Ohne Versicherung kommt Prozesskostenhilfe in Betracht.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer kostenlosen Erstberatung.

Was passiert mit meinem Gehalt während des Prozesses?

Gewinnen Sie, muss der Arbeitgeber das Gehalt für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist nachzahlen (§ 615 BGB). Angerechnet werden, was Sie anderweitig verdient haben, Arbeitslosengeld und was Sie böswillig nicht verdient haben (§ 11 KSchG). Melden Sie sich deshalb sofort arbeitsuchend und bewerben Sie sich auf zumutbare Stellen. Unter Umständen können Sie auch die Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss des Verfahrens verlangen.

Wie endet eine Kündigungsschutzklage meistens?

Mit einem Vergleich: Das Arbeitsverhältnis endet zu einem vereinbarten Termin, meist gegen Zahlung einer Abfindung, oft verbunden mit einem guten Zeugnis und einer Freistellung. Die Verhandlungsposition hängt davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist. Deshalb ist die rechtliche Prüfung vor dem Gütetermin entscheidend.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer kostenlosen Erstberatung.

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FAQ

Konkreter Fall? Wir prüfen ihn kostenlos.

Gegen eine Kündigung bleiben nur drei Wochen für die Klage. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen: Wir rufen Sie noch am selben Werktag zurück und vereinbaren einen Termin (bei Anfragen werktags bis 15 Uhr). Rechtsschutzversichert? Dann holen wir die Deckungszusage für Sie ein.

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