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3-Wochen-Frist verpasst? Die Ausnahmen bei der Kündigungsschutzklage

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach Ablauf der drei Wochen gilt eine schriftliche Kündigung grundsätzlich als wirksam (§ 7 KSchG).
  • Wer trotz aller zumutbaren Sorgfalt an der Klage gehindert war, kann die nachträgliche Zulassung beantragen (§ 5 KSchG).
  • Der Antrag muss binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden, spätestens sechs Monate nach Fristende.
  • Gegen eine mündliche, per E-Mail oder per WhatsApp ausgesprochene Kündigung läuft die Dreiwochenfrist nicht, weil die Schriftform fehlt (§ 623 BGB).
  • Ein Fehler Ihres Anwalts wird Ihnen zugerechnet; dann bleibt nur ein Haftungsanspruch gegen den Anwalt.

Was passiert, wenn ich die Klagefrist verpasse?

Die Kündigung gilt dann als von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG). Das gilt auch, wenn sie sozial ungerechtfertigt war oder der Betriebsrat nicht angehört wurde. Eine verspätete Klage wird abgewiesen, ohne dass das Gericht die Kündigung prüft. Es gibt aber Ausnahmen, die Sie kennen sollten, bevor Sie aufgeben.

Wann wird eine verspätete Klage nachträglich zugelassen?

Wenn Sie trotz Anwendung aller Ihnen zumutbaren Sorgfalt verhindert waren, die Klage rechtzeitig zu erheben (§ 5 Abs. 1 Satz 1 KSchG). Das Gericht legt einen strengen Maßstab an. Anerkannt sind etwa:

  • eine schwere Erkrankung, die auch die Beauftragung eines Dritten unmöglich machte,
  • ein Urlaub, während dessen die Kündigung in den Briefkasten geworfen wurde und Sie erst nach Fristablauf zurückkehrten,
  • eine falsche Auskunft einer zuverlässigen Stelle, etwa der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts,
  • eine Schwangerschaft, von der die Arbeitnehmerin aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund erst nach Ablauf der Frist erfahren hat (§ 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG).

Nicht genügen in der Regel Unkenntnis der Frist, Vergleichsgespräche mit dem Arbeitgeber oder das Abwarten einer Antwort der Rechtsschutzversicherung.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer kostenlosen Erstberatung.

Wie schnell muss ich den Antrag stellen?

Innerhalb von zwei Wochen, nachdem das Hindernis weggefallen ist, etwa nach Rückkehr aus dem Urlaub. Nach Ablauf von sechs Monaten seit Ende der versäumten Frist ist der Antrag ausgeschlossen (§ 5 Abs. 3 KSchG). Der Antrag ist mit der Klage zu verbinden und muss die Tatsachen und Mittel zur Glaubhaftmachung enthalten (§ 5 Abs. 2 KSchG), etwa eine eidesstattliche Versicherung, Reiseunterlagen oder ein ärztliches Attest.

Wann läuft die Dreiwochenfrist gar nicht?

Die Frist beginnt nur mit Zugang einer schriftlichen Kündigung (§ 4 Satz 1 KSchG). Eine Kündigung muss eigenhändig unterschrieben im Original übergeben werden (§ 623 BGB). Mündliche Kündigungen, Kündigungen per E-Mail, SMS, WhatsApp oder als Scan sind unwirksam, und die Klagefrist läuft nicht. Allerdings kann ein Recht nach langer Untätigkeit verwirkt werden; warten Sie deshalb auch hier nicht. Bedarf die Kündigung der Zustimmung einer Behörde, etwa bei Schwangeren oder schwerbehinderten Menschen, kann die Frist erst mit Bekanntgabe der behördlichen Entscheidung an Sie beginnen (§ 4 Satz 4 KSchG).

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer kostenlosen Erstberatung.

Was gilt, wenn mein Anwalt die Frist versäumt hat?

Das Verschulden Ihres Prozessbevollmächtigten wird Ihnen zugerechnet; die nachträgliche Zulassung scheidet dann aus (BAG, Urteil vom 11.12.2008, 2 AZR 472/08). In diesem Fall kommt ein Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt in Betracht, für den eine Berufshaftpflichtversicherung besteht.

Was kann ich nach Fristablauf noch durchsetzen?

Auch wenn die Kündigung wirksam ist, bleiben Ansprüche bestehen: Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist, Urlaubsabgeltung, Überstunden, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Prüfen Sie außerdem, ob die richtige Kündigungsfrist eingehalten wurde; eine zu kurze Frist kann unter Umständen noch geltend gemacht werden. Beachten Sie vertragliche und tarifliche Ausschlussfristen.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer kostenlosen Erstberatung.

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FAQ

Konkreter Fall? Wir prüfen ihn kostenlos.

Gegen eine Kündigung bleiben nur drei Wochen für die Klage. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen: Wir rufen Sie noch am selben Werktag zurück und vereinbaren einen Termin (bei Anfragen werktags bis 15 Uhr). Rechtsschutzversichert? Dann holen wir die Deckungszusage für Sie ein.

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