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Mieterhöhung prüfen: Kappungsgrenze und Mietspiegel Leipzig
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf der Vermieter die Miete nur mit Ihrer Zustimmung erhöhen (§ 558 BGB).
- In Leipzig darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen; die Verordnung gilt bis 30.06.2027.
- Grundlage ist der qualifizierte Leipziger Mietspiegel 2025 bis 2027, gültig seit 01.07.2025.
- Sie haben Zeit bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang, um zuzustimmen oder abzulehnen (§ 558b BGB).
- Modernisierungsmieterhöhungen folgen eigenen Regeln (§ 559 BGB) und werden auf die Kappungsgrenze nicht angerechnet.
Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Er kann die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist (§ 558 Abs. 1 BGB). Das Erhöhungsverlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung gestellt werden. Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten zählen dabei nicht mit. Haben Sie eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart, ist eine Erhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen (§§ 557a, 557b BGB).
Was gilt in Leipzig für die Kappungsgrenze?
Bundesweit darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen. In Leipzig gilt aufgrund der sächsischen Kappungsgrenzenverordnung eine abgesenkte Grenze von 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB). Die Verordnung gilt in Leipzig seit 2018 und wurde zuletzt bis 30.06.2027 verlängert. Beispiel: Betrug die Kaltmiete vor drei Jahren 600 Euro, darf sie heute höchstens 690 Euro betragen, selbst wenn der Mietspiegel mehr hergäbe.
Kann ich einer Mieterhöhung widersprechen?
Einen förmlichen Widerspruch sieht das Gesetz nicht vor. Verlangt der Vermieter eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, braucht er Ihre Zustimmung (§ 558 BGB). Sie haben dafür Zeit bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens (§ 558b Abs. 2 BGB). Stimmen Sie nicht oder nur teilweise zu, muss der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen. Eine Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB) wirkt dagegen ohne Zustimmung; hier prüfen wir Ankündigung, Kostenaufstellung und einen möglichen Härteeinwand. Zahlen Sie die erhöhte Miete nicht vorschnell: Wer mehrfach vorbehaltlos zahlt, kann damit konkludent zustimmen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer kostenlosen Erstberatung.
Wie prüfe ich die Höhe anhand des Leipziger Mietspiegels?
Seit 01.07.2025 gilt der Leipziger Mietspiegel 2025 bis 2027. Er ist ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB). Bezieht sich der Vermieter darauf, muss er das einschlägige Mietspiegelfeld angeben. Prüfen Sie Baujahr, Wohnungsgröße, Lage und Ausstattung. Ob die Einordnung innerhalb der Spanne richtig ist, ist eine Frage der inhaltlichen Berechtigung; häufig stuft der Vermieter die Ausstattung zu hoch ein. Bei einem qualifizierten Mietspiegel wird vermutet, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergibt (§ 558d Abs. 3 BGB).
Welche formalen Anforderungen gelten?
- Textform genügt, also auch ein Schreiben ohne Unterschrift (§ 558a Abs. 1 BGB).
- Das Verlangen muss begründet sein, etwa mit dem Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten (§ 558a Abs. 2 BGB).
- Es muss von allen Vermietern an alle Mieter gerichtet sein.
- Es muss die neue Miete betragsmäßig nennen.
Fehlt die formale Begründung, ist das Verlangen unwirksam; der Vermieter muss es neu stellen, wodurch sich der Zeitpunkt der Erhöhung verschiebt.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer kostenlosen Erstberatung.
Wie viel Zeit habe ich für die Zustimmung?
Bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens (§ 558b Abs. 1 BGB). Geht die Erhöhung im Oktober zu, haben Sie bis Ende Dezember Zeit; die neue Miete gilt dann ab Januar. Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 BGB). Sie können auch nur teilweise zustimmen. Zahlen Sie die erhöhte Miete nicht vorbehaltlos, bevor Sie geprüft haben: Mehrfache vorbehaltlose Zahlung kann als Zustimmung gewertet werden.
Kann ich wegen der Mieterhöhung kündigen?
Ja. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens, zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 561 BGB). Kündigen Sie, tritt die Erhöhung nicht ein.
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Was ist bei einer Modernisierungsmieterhöhung anders?
Nach einer Modernisierung darf der Vermieter acht Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umlegen (§ 559 BGB), höchstens drei Euro je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren, bei Mieten unter sieben Euro je Quadratmeter zwei Euro. Hier ist keine Zustimmung nötig, aber eine ordnungsgemäße Ankündigung und Erläuterung. Wir prüfen Mieterhöhungen für Mieter und beraten Vermieter bei der rechtssicheren Begründung.
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