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Frist für die Kündigungsschutzklage berechnen

Frist für die Kündigungsschutzklage berechnen

Gegen eine Kündigung können Sie nur drei Wochen lang Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 Satz 1 KSchG). Die Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung und endet taggenau drei Wochen später; fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB). Nach Fristablauf gilt die Kündigung in aller Regel als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG) – selbst wenn sie fehlerhaft war. Der Rechner zeigt Ihnen den letzten Tag und wie viel Zeit Ihnen bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Frist: 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung – nicht ab dem Datum im Briefkopf.
  • Die Klage muss bis zum Fristende beim Arbeitsgericht eingehen, Absenden genügt nicht.
  • Nach Fristablauf bleibt nur die nachträgliche Zulassung in engen Ausnahmefällen (§ 5 KSchG).
  • Die Klagefrist ist zugleich Ihr Verhandlungshebel für eine Abfindung.

Wie funktioniert der Fristenrechner?

Geben Sie das Zugangsdatum der Kündigung und Ihr Bundesland ein. Der Rechner ermittelt das Fristende nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 193 BGB und berücksichtigt die Feiertage in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Ihre Eingaben werden weder gespeichert noch übertragen.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?

Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 Satz 1 KSchG). Maßgeblich ist der Eingang der Klage beim Arbeitsgericht, nicht das Absendedatum. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB).

Was passiert, wenn die 3-Wochen-Frist abläuft?

Die Kündigung gilt dann grundsätzlich als von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG) – auch wenn sie angreifbar gewesen wäre. Nur in engen Ausnahmefällen kommt die nachträgliche Zulassung der Klage in Betracht (§ 5 KSchG), etwa wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben; der Antrag ist eilbedürftig.

Zählt das Datum auf dem Kündigungsschreiben?

Nein. Die Frist läuft ab Zugang: bei Übergabe sofort, bei Briefkasteneinwurf in dem Zeitpunkt, in dem mit der Leerung gerechnet werden konnte. Das Briefkopf-Datum ist rechtlich unerheblich – dokumentieren Sie daher, wann die Kündigung tatsächlich angekommen ist.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Vergütung richtet sich nach dem RVG; Streitwert ist in der Regel ein Vierteljahresgehalt. Besonderheit der ersten Instanz: Jede Seite trägt ihre Anwaltskosten selbst, auch bei Erfolg (§ 12a ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Berufs-Baustein übernimmt die Kosten üblicherweise – die Deckungsanfrage stellen wir kostenfrei.

Bekomme ich mit der Klage automatisch eine Abfindung?

Einen allgemeinen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nicht. In der Praxis enden viele Kündigungsschutzverfahren dennoch mit einer Abfindung, weil der Arbeitgeber das Prozess- und Annahmeverzugsrisiko vermeiden will. Verhandlungsmasse besteht aber nur, solange die Klagefrist gewahrt ist.

Kündigung erhalten? Lassen Sie sie prüfen, solange die Frist läuft.

Wir prüfen Schriftform, Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung und Sonderkündigungsschutz – und übernehmen bei Rechtsschutzversicherten die komplette Kommunikation mit dem Versicherer.

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