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Wildunfall: Richtig verhalten, melden und mit der Kasko abrechnen

Das Wichtigste in Kürze: Nach einem Wildunfall sichern Sie zuerst die Unfallstelle und melden den Unfall der Polizei oder dem zuständigen Jäger. Lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen und nehmen Sie das Tier keinesfalls mit. Den Schaden am Auto trägt in der Regel die Teilkasko, ohne dass Ihr Schadenfreiheitsrabatt sinkt.

Wie verhalte ich mich nach einem Wildunfall?

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
  2. Verletzte versorgen: Bei Verletzten den Notruf 112 wählen.
  3. Tier nicht anfassen: Verletzte Tiere können ausschlagen oder beißen. Halten Sie Abstand.
  4. Unfall melden: Polizei (110) oder den Jagdausübungsberechtigten informieren. Viele Landesjagdgesetze verlangen eine unverzügliche Meldung.
  5. Beweise sichern: Fotos vom Tier, vom Fahrzeug und von der Unfallstelle machen und die Wildunfallbescheinigung anfordern.
  6. Versicherung informieren: Den Schaden unverzüglich Ihrer Kaskoversicherung melden und vor einer Reparatur deren Weisung abwarten.

Darf ich das tote Tier mitnehmen?

Nein. Das Wild gehört dem Jagdausübungsberechtigten. Wer es mitnimmt, macht sich wegen Jagdwilderei strafbar (§ 292 StGB). Das tote Tier bleibt am Fahrbahnrand, bis der Jäger oder die Polizei sich darum kümmert.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer kostenlosen Erstberatung.

Welche Versicherung zahlt den Schaden?

Den Schaden am eigenen Fahrzeug übernimmt die Teilkasko, wenn Sie mit Haarwild zusammengestoßen sind, also etwa mit Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs oder Hase. Viele neuere Verträge erweitern den Schutz auf Tiere aller Art. Eine Teilkaskoleistung führt nicht zur Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt; eine vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie selbst. Die Kfz-Haftpflicht deckt nur Schäden anderer, nicht Ihr eigenes Auto.

Was gilt, wenn ich einem Tier ausgewichen bin?

Kommt es ohne Zusammenstoß zum Unfall, weil Sie einem Tier ausgewichen sind, kann die Teilkasko die Kosten als Rettungskosten ersetzen (§§ 83, 90 VVG). Voraussetzung ist, dass das Ausweichen angesichts der drohenden Gefahr vernünftig war. Bei kleinen Tieren wie Hase oder Fuchs werten Gerichte ein riskantes Ausweichmanöver häufig als unverhältnismäßig oder grob fahrlässig. Den Zusammenstoß mit dem Tier müssen Sie dann gegebenenfalls nachweisen; Zeugen und Fotos sind deshalb wichtig. Ohne Teilkaskoleistung bleibt nur die Vollkasko mit möglicher Rückstufung.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer kostenlosen Erstberatung.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Versicherer bestreiten bei Wildunfällen oft, dass überhaupt ein Tier beteiligt war, oder kürzen wegen angeblich grober Fahrlässigkeit. Gegenüber dem eigenen Versicherer liegt der Rechtsschutzfall in der Regel mit der Ablehnung vor; mit Verkehrsrechtsschutz übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung dann meist die Kosten. Mehr dazu in unserem Ratgeber Kaskoschaden: So funktioniert die Abwicklung und zum Eintritt des Rechtsschutzfalls.

FAQ

Konkreter Fall? Wir prüfen ihn kostenlos.

Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen: Wir rufen Sie noch am selben Werktag zurück und vereinbaren einen Termin (bei Anfragen werktags bis 15 Uhr). Rechtsschutzversichert? Dann holen wir die Deckungszusage für Sie ein.

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