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Betriebsbedingte Kündigung erhalten: So prüfen Sie Ihre Rechte

WKR – Ihre Kanzlei bei betriebsbedingter Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung erhalten: So prüfen Sie Ihre Rechte

Betriebsbedingte Kündigung erhalten: So prüfen Sie Ihre Rechte

Das Wichtigste in Kürze

  • Wirksam ist eine betriebsbedingte Kündigung nur, wenn Ihr Arbeitsplatz durch eine unternehmerische Entscheidung dauerhaft wegfällt, keine Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz möglich ist und die Sozialauswahl stimmt (§ 1 Abs. 2 und 3 KSchG).
  • Den Wegfall des Arbeitsplatzes muss der Arbeitgeber beweisen.
  • Klagefrist drei Wochen (§ 4 KSchG).
  • Bietet der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben eine Abfindung nach § 1a KSchG an, beträgt sie 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr; Voraussetzung ist, dass Sie die Klagefrist verstreichen lassen.

Wann gilt der Kündigungsschutz?

Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (§ 1 Abs. 1 KSchG) und im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind; Teilzeitkräfte zählen anteilig (§ 23 Abs. 1 KSchG). Im Kleinbetrieb bleiben Formfehler, Sonderkündigungsschutz und das Verbot willkürlicher Kündigungen.

Voraussetzung 1: Ihr Arbeitsplatz fällt weg

Erforderlich ist eine unternehmerische Entscheidung, etwa die Schließung einer Abteilung, eine Auslagerung oder eine Umorganisation. Das Gericht prüft nicht, ob die Entscheidung sinnvoll ist, wohl aber, ob sie tatsächlich umgesetzt wird und der Beschäftigungsbedarf dauerhaft entfällt. Ein vorübergehender Auftragsrückgang genügt nicht. Verteilt der Arbeitgeber Ihre Aufgaben auf die verbleibenden Beschäftigten, muss er darlegen, dass diese die Arbeit ohne überobligatorische Mehrarbeit bewältigen können. Die Beweislast trägt der Arbeitgeber (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG).

Voraussetzung 2: Keine Weiterbeschäftigung möglich

Gibt es im Unternehmen einen freien vergleichbaren Arbeitsplatz, auch nach zumutbarer Umschulung oder zu geänderten Bedingungen, muss der Arbeitgeber ihn anbieten, notfalls per Änderungskündigung (§ 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 KSchG).

Sie wurden betriebsbedingt gekündigt?

Voraussetzung 3: Richtige Sozialauswahl

Unter vergleichbaren Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber denjenigen kündigen, die am wenigsten schutzbedürftig sind. Maßgeblich sind Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung (§ 1 Abs. 3 KSchG). Sie können verlangen, dass der Arbeitgeber die Gründe seiner Auswahl angibt. Fehler müssen Sie im Prozess darlegen; die Auskunft hilft dabei. Bei einer Namensliste im Interessenausgleich prüft das Gericht nur auf grobe Fehler (§ 1 Abs. 5 KSchG).

Formfehler

Prüfen lassen sollten Sie Schriftform (§ 623 BGB), Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG), bei größerem Personalabbau die Massenentlassungsanzeige (§ 17 KSchG) und die Kündigungsfrist (§ 622 BGB oder Tarifvertrag). Eine zu kurze Frist macht die Kündigung meist nicht unwirksam, verschiebt aber das Ende.

Abfindung

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur beim Angebot nach § 1a KSchG oder aus einem Sozialplan. In der Praxis wird eine Abfindung meist im Vergleich ausgehandelt; als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr, abhängig vom Prozessrisiko. Bei einem gerichtlichen Vergleich droht in der Regel keine Sperrzeit; bei einem Aufhebungsvertrag schon.

Sie wurden betriebsbedingt gekündigt?

Was Sie jetzt tun sollten

  • Zugang der Kündigung notieren
  • Nichts unterschreiben
  • Innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden
  • Auskunft über die Sozialauswahl verlangen
  • Innerhalb von drei Wochen klagen

Weiterführend: Kündigungsschutzklage · Fristenrechner · Abfindung: Wie hoch sie ausfällt · Ablauf und Kosten der Klage

Betriebsbedingt gekündigt? Unterschreiben Sie nichts und lassen Sie Sozialauswahl und Kündigungsgrund prüfen. Gegen die Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG). Rechtsanwalt Christoph Lattreuter prüft Ihren Fall kostenlos.

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Christoph Lattreuter, Geschäftsführer der WKR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, seit 2003 als Rechtsanwalt tätig. Letzte inhaltliche Prüfung: Oktober 2026.

FAQ

Konkreter Fall? Wir prüfen ihn kostenlos.

Gegen eine Kündigung bleiben nur drei Wochen für die Klage. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen: Wir rufen Sie noch am selben Werktag zurück und vereinbaren einen Termin (bei Anfragen werktags bis 15 Uhr). Rechtsschutzversichert? Dann holen wir die Deckungszusage für Sie ein.

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