Entgeltfortzahlung nach Kündigung: Neues BAG-Urteil stärkt Arbeitgeberrechte
BAG – Urteil vom 13. Dezember 2023 (Az. 5 AZR 137/23)
Bundesarbeitsgericht präzisiert Voraussetzungen für Zweifel an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Das Wichtigste in Kürze
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat wichtige Klarstellungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach einer Kündigung getroffen. Die Entscheidung zeigt auf, wann Arbeitgeber den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erfolgreich erschüttern können.
Der Fall: Verdächtige Koinzidenz zwischen Kündigung und Krankschreibung
Ein Arbeitnehmer war seit März 2021 als Helfer in einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. Nachdem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 2022 kündigte, legte der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor – zunächst für die Zeit vom 2. bis 6. Mai 2022, später verlängert bis exakt zum Ende des Arbeitsverhältnisses am 31. Mai 2022. Bereits am 1. Juni 2022 nahm er eine neue Beschäftigung auf.
Der Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung mit der Begründung, die zeitliche Koinzidenz zwischen Kündigung und Arbeitsunfähigkeit begründe ernsthafte Zweifel an der tatsächlichen Erkrankung.
Zentrale Rechtsgrundsätze des BAG-Urteils
Hoher Beweiswert von Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit
Das BAG bestätigt den grundsätzlich hohen Beweiswert ordnungsgemäß ausgestellter Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit. Ein „bloßes Bestreiten“ durch den Arbeitgeber reicht nicht aus es müssen konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die Zweifel an der Erkrankung begründen.
Erschütterung des Beweiswerts auch bei Arbeitgeberkündigung möglich
Entscheidend ist die Klarstellung, dass der Beweiswert einer Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nicht
nur bei Eigenküdigungen des Arbeitnehmers, sondern auch bei Küdigungen durch den Arbeitgeber erschüttert
werden kann. Maßgeblich sind die Gesamtumstände des Einzelfalls.
Indizien für ernsthafte Zweifel
Als Indizien für berechtigte Zweifel führt das BAG an:
- zeitliche Koinzidenz zwischen Kündigungsfrist und Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- „passgenaue“ Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses
- unmittelbare Arbeitsaufnahme nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- mehrere Bescheinigungen, die sich lückenlos bis zum Kündigungsende erstrecken
Die Entscheidung im Detail
Zeitraum 2. bis 6. Mai 2022: Entgeltfortzahlung berechtigt
Für die ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit sah das BAG keinen Grund für Zweifel, da die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Zugang der Kündigung ausgestellt wurde. Der Arbeitnehmer hatte keine Kenntnis von der geplanten Kündigung.
Zeitraum 7. bis 31. Mai 2022: Beweiswert erschüttert
Für die Folgebescheinigungen vom 6. und 20. Mai 2022 sah das BAG die Zweifel als berechtigt an. Folgende Kombination führte zur Erschütterung des Beweiswerts.
- passgenaue Verlängerung bis zum Arbeitsvertragsende
- Kenntnis der Kündigung zum Zeitpunkt der Folgebescheinigungen
- sofortige neue Arbeitsaufnahme am 1. Juni 2022
Praktische Konsequenzen für Arbeitgeber
Niedrige Hürden für Zweifel
Arbeitgeber müssen keine überhöhten Anforderungen erfüllen, um den Beweiswert zu erschüttern. Es genügt der Vortrag von Indizien, die in der Gesamtschau Zweifel begründen.
Wichtige Dokumentation
Arbeitgeber sollten dokumentieren:
- Zeitpunkt der Kündigungsübermittlung
- Dauer der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit
- Zeitpunkt einer eventuellen neuen Arbeitsaufnahme des Arbeitnehmers
- Umstände der Kündigung (Betriebsratsanhörung, Androhungen etc.)
Beweislastumkehr nach Erschütterung
Ist der Beweiswert erschüttert, muss der Arbeitnehmer konkret darlegen und beweisen:
- welche Krankheiten vorlagen
- welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden
- welche ärztlichen Anweisungen erteilt wurden
- welche Medikamente verordnet wurde
Bedeutung für die Praxis
Das Urteil stärkt die Position von Arbeitgebern erheblich. Bisher war es schwierig, den hohen Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu erschüttern. Das BAG zeigt nun auf, dass bereits das Zusammentreffen mehrerer verdächtiger Umstände ausreichen kann.
Für Arbeitnehmer bedeutet dies: Eine Krankschreibung unmittelbar nach einer Kündigung, die passgenau bis zum Arbeitsvertragsende reicht, wird kritisch hinterfragt. Sie müssen dann detailliert
ihre tatsächliche Erkrankung darlegen können.
Für Arbeitgeber eröffnet das Urteil neue Möglichkeiten, verdächtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erfolgreich anzugreifen und Entgeltfortzahlungen zu vermeiden.
Fazit und Ausblick
Das BAG-Urteil vom 13. Dezember 2023 markiert eine wichtige Entwicklung im Arbeitsrecht. Es schafft ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen dem Schutz erkrankter Arbeitnehmer und der Verhinderung von Missbrauch bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitgeber sollten diese Rechtsprechung nutzen, um bei verdächtigen Krankschreibungen nach Kündigungen fundiert zu argumentieren. Gleichzeitig müssen sie beachten, dass jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden muss.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fällen sollten Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
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