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HIS-Daten nach Verkehrsunfall: Wann müssen Versicherungen personenbezogene Daten löschen?

LG München-Urteil vom 25.10.2024 (Az: 17 S 6937/24)

Das Wichtigste in Kürze

Das Landgericht München I hat wichtige Grundsätze zur Löschung personenbezogener Daten im HIS-System und zu Reparaturbestätigungen bei fiktiver Schadensabrechnung geklärt. Die Entscheidung zeigt deutlich die Grenzen von Löschungsansprüchen nach der DSGVO im Versicherungsbereich auf.

Der Fall: Fiktive Abrechnung und Löschungsbegehren

Ein Geschädigter rechnete seinen Verkehrsschaden fiktiv ab und verlangte von der gegnerischen Versicherung sowohl die Erstattung von Reparaturkosten als auch die Löschung seiner bei der HIS GmbH gespeicherten Daten. Zusätzlich sollte die Versicherung die Kosten für eine Reparaturbestätigung in Höhe von 150,01 Euro übernehmen.

Die strittigen Punkte:

  • Löschung personenbezogener Daten nach Art. 17 DSGVO
  • Erstattungsfähigkeit von Reparaturbestätigungskosten
  • Nachweis ordnungsgemäßer Reparatur bei fiktiver Abrechnung

Das Urteil: Hohe Anforderungen an Reparaturnachweis

Das Landgericht München entschied zugunsten der Versicherung und stellte klar:

1. Unzureichende Reparaturbestätigung

Eine bloße äußere Sichtprüfung ohne Demontage reicht nicht aus, um eine vollständige und fachgerechte Reparatur zu bestätigen. Das Gericht monierte konkret:

  • Lichtbilder zeigten Schäden nur aus der Entfernung
  • Teilweise wurden unbeschädigte Fahrzeugbereiche fotografiert
  • Fehlende Orientierung am ursprünglichen Schadensgutachten
  • Keine detaillierte Prüfung der tatsächlich durchgeführten Arbeiten

2. Keine Löschungspflicht nach DSGVO

Selbst bei nachgewiesener Reparatur bestehen berechtigte Interessen der Versicherung an der Datenspeicherung fort:

  • Offenbarungspflichtiger Vorschaden bleibt bestehen
  • Dauerhafter Minderwert des Fahrzeugs
  • Aufklärungspflicht bei späteren Verkäufen
  • Schutzwürdige Belange des Geschädigten nicht beeinträchtigt

3. Keine Erstattung der Bestätigungskosten

Die Kosten für die Reparaturbestätigung sind bei fiktiver Abrechnung grundsätzlich nicht erstattungsfähig, insbesondere wenn diese – wie hier – ungeeignet ist, die behauptete Reparatur zu belegen.

Praktische Auswirkungen für Geschädigte

Bei fiktiver Schadensabrechnung:

  • Professionelle Reparaturbestätigung erforderlich
  • Detaillierte Dokumentation aller Reparaturarbeiten
  • Orientierung am ursprünglichen Gutachten zwingend
  • Kosten der Bestätigung sind meist nicht erstattungsfähig

Bei HIS-Löschungsbegehren:

  • Hohe Beweisanforderungen für ordnungsgemäße Reparatur
  • Interessenabwägung meist zugunsten der Versicherung
  • Dauerhafte Speicherung oft gerechtfertigt
  • DSGVO-Löschungsansprüche schwer durchsetzbar

Rechtliche Einordnung und Bedeutung

Das Urteil bestätigt die restriktive Rechtsprechung zu Löschungsansprüchen im Versicherungsbereich. Es macht deutlich, dass die DSGVO keine umfassenden Löschungsrechte schafft, wenn berechtigte Geschäftsinteressen der datenverarbeitenden Stelle fortbestehen.

Besonders relevant ist die Entscheidung für:

  • Verkehrsunfall-Geschädigte mit fiktiver Abrechnung
  • Versicherungen bei der Datenverarbeitung im HIS-System
  • Rechtsanwälte im Verkehrs- und Datenschutzrecht
  • Sachverständige bei Reparaturbestätigungen

Empfehlungen für Betroffene

Für Geschädigte

  1. Konkrete Reparatur statt fiktiver Abrechnung erwägen
  2. Qualifizierte Reparaturbestätigung nur bei echtem Bedarf
  3. Kosten-Nutzen-Abwägung vor Löschungsbegehren
  4. Frühzeitige Rechtsberatung bei komplexen Fällen

Für Versicherungen

  1. Dokumentation der Speicherungsgründe bei HIS-Meldungen
  2. Interessenabwägung bei Löschungsbegehren durchführen
  3. Rechtfertigungsgründe nach Art. 6 DSGVO prüfen
  4. Angemessene Reaktionszeit bei Betroffenenanfragen

Fazit: Grenzen der DSGVO im Versicherungsrecht

Das Landgericht München zeigt auf, dass Löschungsansprüche nach der DSGVO im Versicherungsbereich enge Grenzen haben. Die Entscheidung stärkt die Position der Versicherungen bei der HIS-Datenverarbeitung und macht deutlich, dass fiktive Schadensabrechnung hohe Anforderungen an den Reparaturnachweis stellt.

Geschädigte sollten diese Rechtsprechung bei ihrer Strategie berücksichtigen und gegebenenfalls konkrete Reparatur der fiktiven Abrechnung vorziehen, wenn eine spätere Datenlöschung gewünscht ist.


Rechtsanwaltskanzlei Leipzig – Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht und Datenschutz. Bei Fragen zu Verkehrsunfällen, Versicherungsrecht oder DSGVO-Ansprüchen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dieser Beitrag stellt eine rechtliche Einschätzung dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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