WKR – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Frist, Form, Ablauf und Kosten
Kurz gesagt: Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid legen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich bei der Behörde ein, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist nicht nötig. Die Behörde prüft dann erneut; hält sie am Bescheid fest, entscheidet das Amtsgericht. Ob sich der Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit den Messdaten. Mit Verkehrsrechtsschutz trägt die Versicherung die Kosten.
Einspruchsfrist berechnen
Der Rechner zeigt Ihnen den letzten Tag für den Einspruch. Mit Rechtsschutz legen wir den Einspruch ein und fordern die vollständige Akte an; ein Kostenrisiko haben Sie dann nicht.
Frist und Form des Einspruchs
Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Maßgeblich ist das Datum, das der Zusteller auf dem gelben Umschlag vermerkt, nicht das Datum des Bescheids. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Der Einspruch muss bis dahin bei der Behörde eingegangen sein; das Absendedatum genügt nicht.
- Schriftlich oder zur Niederschrift: per Brief mit Unterschrift, per Fax oder persönlich bei der Bußgeldstelle (§ 67 Abs. 1 OWiG).
- Keine einfache E-Mail: Elektronisch ist der Einspruch nur mit qualifizierter Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg wirksam (§ 110c OWiG, § 32a StPO). Bietet die Behörde ein eigenes Online-Formular an, können Sie dieses nutzen.
- Inhalt: Aktenzeichen, Name und der Satz, dass Sie Einspruch einlegen. Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben.
- Beschränkung möglich: Sie können den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränken, etwa nur gegen das Fahrverbot (§ 67 Abs. 2 OWiG). Den Verstoß selbst greifen Sie dann nicht mehr an.
Haben Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, etwa wegen Urlaubs oder Krankenhausaufenthalts, können Sie binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses Wiedereinsetzung beantragen (§ 52 OWiG, §§ 44, 45 StPO) und den Einspruch gleichzeitig nachholen.
Muster: So kann der Einspruch aussehen
An die Bußgeldstelle [Behörde und Anschrift]
Aktenzeichen: [aus dem Bescheid]
Gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum], zugestellt am [Datum], lege ich hiermit Einspruch ein. Eine Begründung erfolgt gegebenenfalls nach Akteneinsicht.
[Ort, Datum, Unterschrift]
Machen Sie im Einspruch keine Angaben zur Sache, insbesondere nicht dazu, wer gefahren ist. Was Sie einmal schriftlich erklärt haben, steht in der Akte und kann gegen Sie verwendet werden.
Was nach dem Einspruch passiert
- Zwischenverfahren: Die Behörde prüft den Bescheid erneut. Sie kann ihn zurücknehmen, ändern oder aufrechterhalten (§ 69 OWiG).
- Abgabe: Hält sie am Bescheid fest, gibt sie die Akte an die Staatsanwaltschaft, die sie an das Amtsgericht weiterleitet.
- Amtsgericht: Das Gericht entscheidet nach einer Hauptverhandlung oder, wenn niemand widerspricht, durch Beschluss ohne Verhandlung (§ 72 OWiG). Häufig holt es ein Sachverständigengutachten zur Messung ein.
- Rechtsbeschwerde: Gegen das Urteil ist die Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht nur eingeschränkt zulässig (§ 79 OWiG).
Das Verfahren dauert oft mehrere Monate. Bis dahin wird der Bescheid nicht rechtskräftig: Ein Fahrverbot beginnt nicht, Punkte werden noch nicht eingetragen. Wichtig ist das Risiko: Nach einem Einspruch gilt kein Verschlechterungsverbot. Das Gericht kann eine höhere Geldbuße oder ein Fahrverbot verhängen, muss Sie aber vorher darauf hinweisen. Den Einspruch können Sie bis zum Urteil zurücknehmen, nach Beginn der Hauptverhandlung unter Umständen nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.
Wann sich der Einspruch lohnt
Ob ein Einspruch Erfolg hat, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht sagen. Diese Punkte prüfen wir:
| Ansatzpunkt | Was geprüft wird |
|---|---|
| Messung | Eichung des Geräts, Schulung des Messpersonals, Toleranzabzug, Messprotokoll. Betroffene haben Anspruch auf Zugang auch zu Messdaten, die nicht in der Akte liegen (BVerfG, 12.11.2020, 2 BvR 1616/18). |
| Fahrer | Reicht das Foto aus, um Sie als Fahrer zu identifizieren? |
| Verjährung | Bei Verkehrsverstößen drei Monate bis zum Bescheid, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG); unterbrochen nur durch bestimmte Maßnahmen (§ 33 OWiG). |
| Bescheid | Sind Tatort, Tatzeit und Vorwurf hinreichend bestimmt (§ 66 OWiG)? Wurde wirksam zugestellt? |
| Fahrverbot | Absehen gegen erhöhte Geldbuße bei besonderer Härte, etwa drohendem Arbeitsplatzverlust. |
| Punkte und Probezeit | Wann wird der Verstoß rechtskräftig, und welche Folgen hat das für den Punktestand oder die Probezeit? |
Kosten des Einspruchs
Der Einspruch selbst kostet nichts. Ohne Einspruch zahlen Sie die Geldbuße zuzüglich einer Gebühr von 5 Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro, und 3,50 Euro Zustellauslagen (§ 107 OWiG). Kommt es zum Gericht und bleibt es bei der Verurteilung, fallen zusätzlich Gerichtskosten und Auslagen an, vor allem für ein Sachverständigengutachten, das schnell mehrere hundert Euro kostet. Endet das Verfahren mit Einstellung oder Freispruch, trägt in der Regel die Staatskasse die Verfahrenskosten.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mit Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz übernimmt Anwalt, Gericht und Gutachter. Halt- und Parkverstöße sind in vielen Verträgen ausgenommen. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wann Sie anwaltliche Hilfe brauchen
Immer, wenn ein Fahrverbot droht, Sie im Punktesystem kritisch stehen, sich in der Probezeit befinden oder beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Die vollständige Akte einschließlich der Messdaten fordern wir als Verteidiger an; erst danach entscheiden wir mit Ihnen, ob das Verfahren weitergeführt oder der Einspruch zurückgenommen wird.
Weiterführend: Anwalt für Bußgeldbescheide · Anhörungsbogen ausfüllen? · Punkte in Flensburg · Punkterechner
FAQ
Konkreter Fall? Wir prüfen ihn kostenlos.
Gegen einen Bußgeldbescheid bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen: Wir rufen Sie noch am selben Werktag zurück und vereinbaren einen Termin (bei Anfragen werktags bis 15 Uhr). Rechtsschutzversichert? Dann holen wir die Deckungszusage für Sie ein.
Mehr dazu: Anwalt für Bußgeldbescheide in Leipzig · Kostenlos berechnen: Einspruchsfrist, Punkte in Flensburg · Rechtsschutz-Check

