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Scheidung: Ablauf, Kosten und Dauer
Kurz gesagt: Geschieden wird nach einem Jahr Trennung, wenn beide es wollen, nach drei Jahren auch gegen den Willen des anderen (§§ 1565, 1566 BGB). Den Antrag muss ein Anwalt stellen; bei Einigkeit genügt einer. Eine einvernehmliche Scheidung dauert ab Antrag meist vier bis acht Monate und kostet bei mittleren Einkommen mit einem Anwalt rund 3.000 Euro, die sich die Ehegatten teilen können.
Scheidung in Leipzig und Braunsbedra
Wir sagen Ihnen vorab, ob Ihre Scheidung mit einem Anwalt auskommt, was sie kostet und ob Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt. Unterhalt für Kinder und Ehegatten klären wir im selben Mandat.
Ablauf einer Scheidung in sechs Schritten
- Trennung: Ein Ehegatte zieht aus oder beide leben innerhalb der Wohnung getrennt, ohne gemeinsamen Haushalt (§ 1567 BGB). Halten Sie das Trennungsdatum schriftlich fest; ab ihm laufen das Trennungsjahr und der Anspruch auf Trennungsunterhalt.
- Folgen klären: Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehewohnung, Hausrat, Vermögen. Je mehr vor dem Antrag geklärt ist, desto schneller und günstiger das Verfahren.
- Scheidungsantrag: Der Anwalt reicht ihn kurz vor Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht ein; zuständig ist meist das Amtsgericht am Wohnort der Kinder (§ 122 FamFG).
- Versorgungsausgleich: Das Gericht holt Auskünfte aller Rentenversicherungsträger ein. Das dauert die meiste Zeit des Verfahrens.
- Termin: Beide Ehegatten werden persönlich angehört; bei Einigkeit dauert der Termin oft nur eine Viertelstunde.
- Rechtskraft: Verzichten beide auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig, sonst nach einem Monat.
Was kostet eine Scheidung
Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert: drei Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens 3.000 Euro (§ 43 FamGKG), zuzüglich zehn Prozent dieses Betrags je Rentenanrecht für den Versorgungsausgleich, mindestens 1.000 Euro (§ 50 FamGKG). Unterhaltsfreibeträge für Kinder und Vermögen können den Wert verändern. Beispiel nach den seit 1. Juni 2025 geltenden Gebühren:
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Verfahrenswert Ehesache | (2.000 + 1.500 Euro netto) × 3 | 10.500 Euro |
| Verfahrenswert Versorgungsausgleich | 4 Anrechte × 10 % × 10.500 Euro | 4.200 Euro |
| Verfahrenswert gesamt | 14.700 Euro | |
| Gerichtskosten | 2,0 Gebühren nach FamGKG | 688,00 Euro |
| Anwalt: Verfahrensgebühr | 1,3 × 762 Euro | 990,60 Euro |
| Anwalt: Terminsgebühr | 1,2 × 762 Euro | 914,40 Euro |
| Anwalt: Auslagenpauschale | Nr. 7002 VV RVG | 20,00 Euro |
| Anwalt: Umsatzsteuer | 19 % | 365,75 Euro |
| Gesamt mit einem Anwalt | 2.978,75 Euro | |
| Gesamt, wenn jeder einen Anwalt hat | 5.269,50 Euro |
Gerichtskosten werden in der Regel geteilt (§ 150 FamFG), die Kosten des einen Anwalts können die Ehegatten intern ebenfalls aufteilen. Kommen streitige Folgesachen wie Unterhalt hinzu, steigt der Wert und mit ihm die Kosten. Wer die Kosten nicht tragen kann, erhält auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG); den Antrag stellen wir mit dem Scheidungsantrag. Rechtsschutzversicherungen zahlen für die Scheidung selbst in der Regel nicht, häufig aber eine Erstberatung.
Trennungsjahr: was gilt und wann es entbehrlich ist
Getrenntleben setzt voraus, dass kein gemeinsamer Haushalt mehr besteht und mindestens ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar ablehnt. In derselben Wohnung heißt das: getrennte Zimmer, getrenntes Essen, keine Versorgung des anderen. Ein kurzer Versöhnungsversuch von bis zu etwa drei Monaten unterbricht das Trennungsjahr nicht (§ 1567 Abs. 2 BGB). Ohne Trennungsjahr wird nur geschieden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte wäre (§ 1565 Abs. 2 BGB), etwa bei Gewalt oder schweren Bedrohungen; die Gerichte legen das eng aus.
Ein Anwalt oder zwei
Den Scheidungsantrag kann nur ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Der andere Ehegatte braucht keinen eigenen Anwalt, solange er nur zustimmt; Anträge, etwa auf Unterhalt, kann er ohne Anwalt nicht stellen. Ein Anwalt reicht deshalb, wenn über Unterhalt, Wohnung, Hausrat und Vermögen Einigkeit besteht oder eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung vorliegt. Der Anwalt vertritt dann nur den Antragsteller; der andere Ehegatte sollte wissen, dass er keine Interessenvertretung hat. Sobald gestritten wird, braucht jede Seite einen eigenen Anwalt.
Unterhalt, Rente, Vermögen: die Scheidungsfolgen
Versorgungsausgleich: Von Amts wegen, alle in der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte werden hälftig geteilt; bei einer Ehe bis drei Jahre nur auf Antrag. Ausschluss nur durch notarielle Vereinbarung. Mehr: Versorgungsausgleich bei der Scheidung.
Unterhalt: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft, danach nachehelicher Unterhalt nur aus einem gesetzlichen Grund, etwa Kinderbetreuung (§§ 1569 ff. BGB). Mehr: Kindesunterhalt 2026.
Vermögen und Kinder: Zugewinnausgleich, Ehewohnung und Hausrat werden nur auf Antrag entschieden. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach der Scheidung bestehen; Sorge- und Umgangsverfahren führen wir nicht, die Rechtsgebietsseite gibt dazu eine Orientierung.
Wie lange dauert eine Scheidung
Ab Antrag in der Regel vier bis acht Monate, wenn alles geklärt ist; maßgeblich ist, wie schnell die Rentenauskünfte vorliegen. Beschleunigen können Sie das, indem Sie den Fragebogen zum Versorgungsausgleich vollständig und sofort zurücksenden und Lücken im Versicherungsverlauf vorher bei der Rentenversicherung klären. Streitige Folgesachen im Verbund verlängern das Verfahren um Monate bis Jahre; auf Antrag kann das Gericht sie abtrennen. Die Dauer des Trennungsjahres kommt in jedem Fall davor.
Wann Sie anwaltliche Hilfe brauchen
Für den Scheidungsantrag immer, und am besten schon zu Beginn der Trennung, weil dann Unterhalt, Wohnung und Fristen die Weichen stellen. Wir stellen den Antrag beim Familiengericht Leipzig oder Merseburg, prüfen Unterhaltsansprüche in beide Richtungen und beantragen bei Bedarf Verfahrenskostenhilfe. Die Kosten nennen wir Ihnen vor der Beauftragung.
Weiterführend: Rechtsanwalt Familienrecht Leipzig · Kindesunterhalt 2026 · Kindesunterhalt-Rechner · Versorgungsausgleich
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