Justitia

Die WKR informiert: Interessante Urteile aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Sie haben Fragen oder benötigen juristische Unterstützung?

Fahrverbot für Rentner: AG Dortmund stellt klar – Keine Härtefallregelung allein wegen Rentenstatus

AG Hannover – Urteil vom 11. 04. 2024 (Az.: 729 OWi-256 Js 414/24-34/24)

Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht Dortmund hat mit seinem Urteil vom 11. April 2024 eine wichtige Klarstellung zum Fahrverbot für Rentner getroffen. Die Entscheidung zeigt deutlich: Der Rentenstatus allein begründet noch keine Härtefallregelung bei Verkehrsverstößen.

Der Fall: Rotlichtverstoß mit weitreichenden Folgen

Ein Rentner überfuhr am 24. November 2023 um 19:07 Uhr in Dortmund eine rote Ampel. Das Rotlicht zeigte bereits 2,7 Sekunden, als er den Haltebalken überquerte. Das Vergehen wurde durch ein stationäres Poliscan-Messgerät dokumentiert.

Die Strafe: 200 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot

Das Gericht verhängte:

  • 200 Euro Geldbuße nach Bußgeldkatalog 132.3 BKat
  • Ein Monat Fahrverbot gemäß Regelsatz
  • Übernahme der Verfahrenskosten

Kernaussage des Urteils: Rentner haben keinen Sonderstatus

Die entscheidende Aussage des Gerichts lautet:

„Rentner/Rentnerinnen sind grundsätzlich nicht auf eine Fahrerlaubnis angewiesen und können dementsprechend auch allein aus der Tatsache, nicht über eine Fahrerlaubnis für eine befristete Zeit verfügen zu können, keinerlei fahrverbotsrelevante Härten für sich geltend machen.“

Was bedeutet das konkret?

  • Kein automatischer Härtefall: Der Rentenstatus begründet keine automatische Härtefallregelung
  • Konkrete Nachweise erforderlich: Rentner müssen spezifische Gründe für eine Angewiesenheit auf den Führerschein darlegen.
  • Wirtschaftliche Situation: Rentner gelten grundsätzlich als wirtschaftlich ausreichend situiert für Regelbußgelder.

Rechtliche Einordnung: Wann liegt ein Härtefall vor?

Mögliche Härtefallgründe bei Rentnern:

  • Medizinische Notwendigkeit: Regelmäßige Arztbesuche ohne alternative Verkehrsmittel
  • Pflege von Angehörigen: Notwendige Fahrten zur Betreuung pflegebedürftiger Personen
  • Berufliche Tätigkeit: Auch Rentner können noch berufstätig sein
  • Ländliche Gebiete: Fehlende öffentliche Verkehrsmittel in abgelegenen Regionen

Was das Gericht nicht akzeptiert

  • Pauschale Behauptung der Angewiesenheit ohne Konkretisierung
  • Verweis auf den Rentenstatus als alleiniges Argument
  • Unspezifische Härteargumente

Praktische Tipps für Betroffene

Wenn Sie als Rentner von einem Fahrverbot betroffen sind:

  1. Dokumentation sammeln: Belegen Sie konkrete Angewiesenheit auf das Fahrzeug
  2. Medizinische Nachweise: Ärztliche Bescheinigungen über notwendige regelmäßige Behandlungen
  3. Soziale Verpflichtungen: Nachweise über Pflegetätigkeiten oder andere Verpflichtungen
  4. Öffentlicher Nahverkehr: Prüfen Sie die tatsächliche Verfügbarkeit alternativer Verkehrsmittel

Alternative: Geldbuße statt Fahrverbot

Nach § 4 Abs. 4 BKatV kann unter Umständen das Fahrverbot durch eine erhöhte Geldbuße ersetzt werden. Dies setzt aber konkrete Härten voraus.

Fazit: Individuelle Prüfung statt Pauschallösungen

Das Urteil des AG Dortmund macht deutlich: Auch im Alter gibt es keine Sonderbehandlung im Verkehrsrecht. Rentner müssen wie alle anderen Verkehrsteilnehmer konkrete Härten darlegen, um eine Abmilderung von Fahrverboten zu erreichen.

Unser Rat: Lassen Sie sich bei Verkehrsverstößen mit drohendem Fahrverbot rechtzeitig anwaltlich beraten. Eine pauschale Berufung auf den Rentenstatus reicht nicht aus – es bedarf einer individuellen und fundierten Argumentation.


Benötigen Sie Hilfe bei einem Bußgeldverfahren? Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.

Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Bußgeldrecht, Ordnungswidrigkeiten

Stichwörter: Fahrverbot Rentner, Rotlichtverstoß, Härtefallregelung, AG Dortmund,
Bußgeldverfahren

WKR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH