WKR – Ihre Kanzlei für Reiserecht
Anwalt für Reiserecht in Leipzig
Mängel auf der Pauschalreise, Flug verspätet oder gestrichen, Koffer weg oder Streit um die Stornokosten? Wir vertreten Reisende aus Leipzig, Braunsbedra und ganz Deutschland gegenüber Reiseveranstaltern, Airlines und Hotels, außergerichtlich und vor Gericht. Mit Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein. Anfragen bis 15 Uhr beantworten wir am selben Werktag.
| Ihr Anliegen | Was wir für Sie tun | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Reisemangel bei der Pauschalreise | Minderung, Schadensersatz und Entschädigung für vertane Urlaubszeit gegenüber dem Veranstalter durchsetzen | Reisemängel reklamieren |
| Flug verspätet, annulliert oder überbucht | Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro und Erstattung von der Airline fordern | Fluggastrechte |
| Gepäck verloren, beschädigt oder verspätet | Schadensersatz nach dem Montrealer Übereinkommen geltend machen | Ersteinschätzung anfragen |
| Stornierung und Rücktritt | Stornopauschale prüfen, kostenlosen Rücktritt bei außergewöhnlichen Umständen durchsetzen | Reiserücktritt und Stornierung |
| Insolvenz des Veranstalters | Erstattung über den Insolvenzabsicherer oder den Deutschen Reisesicherungsfonds anmelden | Ersteinschätzung anfragen |
| Hotel, Ferienwohnung, Mietwagen | Ansprüche bei einzeln gebuchten Leistungen gegen den jeweiligen Anbieter klären | Mängel der Ferienwohnung |
Reisemängel bei der Pauschalreise
Mangel sofort vor Ort anzeigen
Entspricht die Reise nicht dem Vertrag, etwa weil Zimmer, Verpflegung, Lage oder Ausstattung von der Buchung abweichen, haben Sie Anspruch auf Abhilfe (§ 651k BGB). Zeigen Sie den Mangel unverzüglich der Reiseleitung oder dem Veranstalter an und lassen Sie sich die Anzeige bestätigen (§ 651o BGB). Unterbleibt die Anzeige, verlieren Sie Minderung und Schadensersatz, soweit der Veranstalter hätte abhelfen können. Fotos, Videos und Zeugen sichern den Beweis.
Minderung, Schadensersatz und vertane Urlaubszeit
Für die Dauer des Mangels mindert sich der Reisepreis kraft Gesetzes (§ 651m BGB); die Frankfurter Tabelle dient Gerichten als Orientierung. Zusätzlich kommen Schadensersatz und bei erheblicher Beeinträchtigung eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Betracht (§ 651n BGB). Ist die Reise erheblich beeinträchtigt und hilft der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist nicht ab, können Sie kündigen (§ 651l BGB). Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende (§ 651j BGB).
Ausführlich: Reisemängel reklamieren · Reisepreisminderung berechnen · Urteile zum Reiserecht
Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung
Nach der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu, wenn Sie mit mindestens drei Stunden Verspätung am Ziel ankommen, der Flug kurzfristig annulliert wird oder Sie gegen Ihren Willen nicht befördert werden. Sie beträgt je nach Strecke 250, 400 oder 600 Euro. Die Airline muss nicht zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorlagen, etwa Unwetter oder Fluglotsenstreik; technische Defekte gehören in der Regel nicht dazu. Die Ansprüche verjähren in Deutschland nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand.
Die 2026 beschlossene Reform der Verordnung ist noch nicht anwendbar und ändert an der Drei-Stunden-Grenze und den Beträgen nichts. Ist die Airline mit der Zahlung in Verzug, muss sie auch die Anwaltskosten tragen.
Ausführlich: Fluggastrechte bei Verspätung und Annullierung · Flugentschädigung berechnen
Gepäck verloren, beschädigt oder verspätet
Für Gepäck haftet die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen bis zu 1.519 Sonderziehungsrechten je Reisendem, umgerechnet derzeit rund 1.800 bis 1.900 Euro. Melden Sie den Schaden noch am Flughafen am Gepäckschalter (Property Irregularity Report) und anschließend schriftlich bei der Airline: bei Beschädigung binnen sieben Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Erhalt des Koffers. Heben Sie Belege für Ersatzkäufe und den Wert des Inhalts auf. Klagen müssen Sie innerhalb von zwei Jahren erheben.
Stornierung, Rücktritt und Insolvenz
Rücktritt vor Reisebeginn
Von einer Pauschalreise können Sie jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Veranstalter darf dann eine angemessene Entschädigung verlangen, deren Höhe sich am ersparten Aufwand und an einer anderweitigen Verwendung der Leistungen messen lassen muss (§ 651h BGB). Treten am Urlaubsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Reise erheblich beeinträchtigen, etwa eine Naturkatastrophe, entfällt die Entschädigung.
Wenn der Veranstalter insolvent ist
Veranstalter müssen Kundengelder gegen Insolvenz absichern und Ihnen einen Sicherungsschein aushändigen (§ 651r BGB). Bei größeren Veranstaltern übernimmt das der Deutsche Reisesicherungsfonds. Wir melden Ihre Ansprüche dort an und prüfen, ob daneben Ansprüche gegen Vermittler oder Kreditkartenunternehmen bestehen.
Ausführlich: Reiserücktritt und Stornierung
Kosten, Rechtsschutz und Ablauf
Was kostet der Anwalt?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz übernimmt Anwalt und Gericht, bis auf eine etwa vereinbarte Selbstbeteiligung; wir holen die Deckungszusage für Sie ein. Bei Fluggastrechten zahlt die Airline die Anwaltskosten, wenn sie in Verzug ist. Ohne Rechtsschutz nennen wir Ihnen die Kosten vor der Beauftragung.
So läuft es ab
- Sie schildern Ihr Anliegen per Formular, Telefon oder Mail und schicken Buchungsbestätigung, Mängelanzeige, Fotos oder Bordkarte.
- Wir melden uns, bei Anfragen bis 15 Uhr am selben Werktag, und klären Rechtsschutz und Fristen.
- Wir holen die Deckungszusage ein, fordern Veranstalter oder Airline zur Zahlung auf und klagen, wenn nötig.
Seit 2018 in Leipzig, rund 60.000 Mandate. Wir vertreten ausschließlich Reisende, keine Veranstalter oder Airlines. Die meisten Reiserechtsfälle bearbeiten wir vollständig per Telefon und Mail, auch für Mandanten außerhalb Sachsens.
Weiterführende Beiträge
Reisemängel reklamieren · Minderungsrechner · Fluggastrechte · Flugentschädigungsrechner · Reiserücktritt · Alle Ratgeber Reiserecht
FAQ
Kostenlose Ersteinschätzung im Reiserecht
Konkreter Fall? Wir prüfen ihn kostenlos.
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen: Wir rufen Sie noch am selben Werktag zurück und vereinbaren einen Termin (bei Anfragen werktags bis 15 Uhr). Rechtsschutzversichert? Dann holen wir die Deckungszusage für Sie ein.
Mehr dazu: Anwalt für Verkehrsunfälle in Leipzig · Kostenlos berechnen: Nutzungsausfall, Schmerzensgeld · Rechtsschutz-Check

