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Schmerzensgeldtabelle: So viel Schmerzensgeld ist realistisch

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Schmerzensgeldtabelle: So viel Schmerzensgeld ist realistisch

Schmerzensgeldtabelle 2026: Spannen nach Verletzung und Bemessung

Wichtige Erkenntnisse

  • Schmerzensgeldtabellen liefern Spannen aus der Rechtsprechung, keine festen Beträge; das Gericht bemisst jeden Fall einzeln (§ 253 Abs. 2 BGB).
  • Leichte HWS-Distorsion meist 200 bis 1.000 Euro, komplizierte Brüche fünfstellig, Amputation und Querschnitt sechsstellig.
  • Mehrere Verletzungen werden nicht addiert, sondern zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst.
  • Nach einem Arbeitsunfall gibt es gegen Arbeitgeber und Kollegen in der Regel kein Schmerzensgeld, gegen fremde Verursacher schon.
  • Verjährung nach drei Jahren; Zukunftsschäden gesondert sichern, Abfindungserklärungen nicht ungeprüft unterschreiben.

Kurz gesagt: Eine Schmerzensgeldtabelle sammelt Beträge, die Gerichte für bestimmte Verletzungen zugesprochen haben. Sie liefert Spannen, keine festen Preise: Das Gericht bemisst das Schmerzensgeld nach allen Umständen des Einzelfalls (§ 253 Abs. 2 BGB). Eine leichte HWS-Distorsion liegt meist im drei- bis vierstelligen Bereich, komplizierte Brüche im fünfstelligen, schwerste Dauerschäden deutlich darüber.

Schmerzensgeld-Rechner: Spanne für Ihre Verletzung

Wählen Sie Verletzung und Verlauf, der Rechner zeigt die Orientierungsspanne, bei mehreren Verletzungen den Gesamtkorridor. Danach beziffern wir Ihren Anspruch anhand vergleichbarer Urteile und setzen ihn gegen die Versicherung durch, beim unverschuldeten Unfall in der Regel ohne Kostenrisiko für Sie.

Schmerzensgeldtabelle 2026: Orientierungsspannen nach Verletzung

Die Spannen fassen die veröffentlichte Rechtsprechung zusammen, wie sie in den gängigen Sammlungen (Hacks/Wellner/Häcker, Slizyk) ausgewertet wird. Innerhalb der Spanne entscheiden Behandlungsdauer, Operationen, Dauerfolgen, Alter und Mitverschulden. Bei mehreren Verletzungen werden die Beträge nicht addiert, sondern ein einheitliches Schmerzensgeld gebildet, das die schwerste Verletzung prägt.

VerletzungVerlaufOrientierungsspanne
HWS-Distorsion (Schleudertrauma)leicht, Beschwerden bis etwa vier Wochen200 bis 1.000 Euro
mittel, Beschwerden über Monate1.000 bis 4.000 Euro
schwer, mit Dauerbeschwerden4.000 bis 15.000 Euro
Prellungen, Schürfwunden, Hämatomefolgenlos ausgeheilt100 bis 800 Euro
ausgedehnt, längere Beeinträchtigung800 bis 2.500 Euro
Gehirnerschütterung, Schädel-Hirn-Traumaleicht500 bis 2.000 Euro
mittelschwer5.000 bis 25.000 Euro
schwer, mit Dauerschäden25.000 bis 150.000 Euro
Nasenbeinbruchohne Komplikationen500 bis 2.500 Euro
mit Operation oder Folgen2.500 bis 6.000 Euro
Rippenbrücheeinzelne, folgenlos500 bis 3.000 Euro
mehrere oder mit Komplikationen3.000 bis 8.000 Euro
Schlüsselbeinbruchkonservativ ausgeheilt1.500 bis 5.000 Euro
mit Operation oder Dauerfolgen5.000 bis 10.000 Euro
Arm- oder Handgelenksfrakturunkompliziert verheilt2.000 bis 8.000 Euro
kompliziert, Bewegungseinschränkung8.000 bis 20.000 Euro
Bein- oder Sprunggelenksfrakturunkompliziert verheilt3.000 bis 12.000 Euro
kompliziert oder mit Dauerfolgen12.000 bis 35.000 Euro
Knieverletzung (Bänder, Meniskus)konservativ behandelt1.500 bis 6.000 Euro
mit Operation und Dauerfolgen6.000 bis 20.000 Euro
Narben, dauerhafte Entstellungkleinere sichtbare Narben1.000 bis 5.000 Euro
großflächig oder im Gesicht5.000 bis 25.000 Euro
Zahnschädeneinzelner Zahn500 bis 2.000 Euro
mehrere Zähne, Implantatversorgung2.000 bis 10.000 Euro
Verlust von Fingern oder Zehenein Finger oder Zeh5.000 bis 15.000 Euro
mehrere oder Daumen15.000 bis 40.000 Euro
Psychische Unfallfolgen (etwa PTBS)vorübergehend, behandelbar1.000 bis 5.000 Euro
schwer, langfristig therapiepflichtig5.000 bis 30.000 Euro
Amputation, Querschnittlähmungeinzelfallabhängig75.000 bis 300.000 Euro und mehr

Wie Gerichte das Schmerzensgeld bemessen

Maßgeblich sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen, dazu das Maß der dauerhaften Lebensbeeinträchtigung, der Grad des Verschuldens und ein etwaiges Mitverschulden. Der BGH verlangt eine Gesamtbetrachtung aller Umstände; eine schematische „taggenaue“ Berechnung nach Tagessätzen für Klinik- und Reha-Tage hat er verworfen (BGH, Urteil vom 15.02.2022, VI ZR 937/20). Vergleichsentscheidungen dienen als Orientierung, binden das Gericht aber nicht.

Erhöhend wirken eine zögerliche oder kleinliche Regulierung durch den Versicherer, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schädigers und sichtbare Dauerfolgen bei jungen Verletzten. Mindernd wirken Mitverschulden, etwa ein nicht angelegter Gurt, und Vorschäden, soweit sie die Folgen mitverursacht haben.

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall, Arbeitsunfall und Behandlungsfehler

Verkehrsunfall: Anspruchsgegner ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers (§ 115 VVG), die neben dem Schmerzensgeld auch Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Heilbehandlungskosten ersetzt. Beim unverschuldeten Unfall trägt sie auch Ihre Anwaltskosten.

Arbeitsunfall: Gegen Arbeitgeber und Kollegen ist Schmerzensgeld in der Regel ausgeschlossen (§§ 104, 105 SGB VII); die Berufsgenossenschaft zahlt Heilbehandlung und Verletztenrente, aber kein Schmerzensgeld. Ausnahmen: Vorsatz und Wegeunfälle. Verursacht ein Dritter den Unfall, etwa im Straßenverkehr auf dem Arbeitsweg, haftet dieser voll auf Schmerzensgeld.

Behandlungsfehler: Schmerzensgeld gibt es für die Folgen des Fehlers, nicht für die Grunderkrankung. Die Beträge liegen bei schweren Verläufen häufig im fünf- bis sechsstelligen Bereich; entscheidend ist der Beweis des Fehlers und seiner Ursächlichkeit, bei groben Fehlern kehrt sich die Beweislast um (§ 630h Abs. 5 BGB). Mehr dazu: Anwalt für Behandlungsfehler.

Hinterbliebenengeld bei Todesfällen

Stirbt ein naher Angehöriger durch fremdes Verschulden, steht Ehegatten, Kindern, Eltern und Lebensgefährten seit 2017 ein Hinterbliebenengeld zu (§ 844 Abs. 3 BGB). Der BGH sieht die im Gesetzgebungsverfahren genannten 10.000 Euro als Orientierungshilfe, nicht als Obergrenze; das Hinterbliebenengeld liegt im Regelfall unter dem Schmerzensgeld, das für eine vergleichbare eigene Gesundheitsverletzung zu zahlen wäre (BGH, Urteil vom 06.12.2022, VI ZR 73/21). Daneben bestehen Ansprüche auf Beerdigungskosten und Unterhaltsschaden.

Verjährung und Feststellung von Zukunftsschäden

Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Schädiger erfahren haben (§§ 195, 199 BGB). Bei Dauerschäden sollten Sie zusätzlich die Ersatzpflicht für künftige Schäden feststellen lassen oder sich vom Versicherer ein Anerkenntnis mit Verjährungsverzicht geben lassen; sonst sind Spätfolgen nach drei Jahren nicht mehr durchsetzbar. Eine Abfindungserklärung sollten Sie nie ohne Prüfung unterschreiben, sie schließt Nachforderungen in der Regel aus.

So dokumentieren Sie richtig

  1. Sofort ärztlich untersuchen lassen, auch bei scheinbar leichten Beschwerden; der Erstbefund entscheidet oft über den Anspruch.
  2. Atteste, Arztbriefe, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rechnungen sammeln.
  3. Verletzungen fotografieren, Verlauf in einem Beschwerdetagebuch festhalten (Schmerzen, Schlaf, Einschränkungen im Alltag).
  4. Keine Angaben gegenüber der gegnerischen Versicherung ohne Beratung, keine Schweigepflichtentbindung „pauschal“.
  5. Anspruch beziffern lassen und mit Fristsetzung geltend machen; bei Verzug Vorschuss verlangen.

Wann Sie anwaltliche Hilfe brauchen

Versicherer bieten erfahrungsgemäß zunächst Beträge am unteren Rand der Spanne an. Wir beziffern Ihr Schmerzensgeld anhand vergleichbarer Urteile, machen alle Schadenspositionen geltend und sichern Zukunftsschäden ab. Beim unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Versicherung unsere Kosten; in anderen Fällen prüfen wir Ihre Rechtsschutzdeckung und stellen die Deckungsanfrage. Seit 2018 haben wir rund 60.000 Mandate betreut, ein großer Teil davon Unfallsachen.

Weiterführend: Rechtsanwalt Verkehrsunfall Leipzig · Unverschuldeter Unfall: Ihre Ansprüche · Nutzungsausfall-Rechner · Schmerzensgeld nach Sturz auf Eis

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Schmerzensgeldtabelle dient als praxisorientiertes Hilfsmittel, um gerichtliche Entscheidungen und angemessene Entschädigungshöhen bei verschiedenen Verletzungen zu vergleichen, ist aber rechtlich nicht verbindlich.
  • Schmerzensgeld wird gemäß § 253 II BGB für immaterielle Schäden wie körperliche Schmerzen, psychische Beeinträchtigungen oder den Verlust der Lebensfreude gezahlt und soll sowohl Ausgleich als auch Genugtuung bieten.
  • Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von individuellen Faktoren ab, darunter Schmerzintensität, Eingriffsintensität, Folgeschäden, Verschuldensgrad des Schädigers, dessen Regulierungsverhalten und die Vermögensverhältnisse der Beteiligten.
  • Bagatellverletzungen führen in der Regel nicht zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld, da die Beeinträchtigung erheblich sein muss, damit eine finanzielle Entschädigung gerechtfertigt ist.
  • Aufgrund der Inflation und vieler älterer Entscheidungsgrundlagen sind die in Schmerzensgeldtabellen angegebenen Beträge oft nicht mehr aktuell, weshalb eine individuelle Prüfung mit einem Anwalt empfehlenswert ist.
  • Kinder unter sieben Jahren sind deliktsunfähig und haften grundsätzlich nicht für verursachte Schäden; bei Verkehrsunfällen gilt diese Grenze sogar bis zehn Jahre, wobei Ausnahmen bei bewussten, gefährlichen Handlungen möglich sind.
  • Eltern haften nicht automatisch für von ihren Kindern verursachte Schäden, eine Haftung muss stets gesondert geprüft werden.

FAQ

Konkreter Fall? Wir prüfen ihn kostenlos.

Wir prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und welche Ansprüche Sie haben. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen: Wir rufen Sie noch am selben Werktag zurück und vereinbaren einen Termin (bei Anfragen werktags bis 15 Uhr). Rechtsschutzversichert? Dann holen wir die Deckungszusage für Sie ein.

Mehr dazu: Anwalt für Behandlungsfehler · Kostenlos nutzen: Verjährung berechnen, Patientenakte anfordern · Rechtsschutz-Check